Tempo-30-Zone in der Wolliner Straße zwischen Oldenfelder Straße und Bargteheider Straße einrichten Interfraktioneller Antrag des SPD- und Grünen-Fraktion
Im Jahre 2011 hat die für die Konzeption von Tempo-30-Zonen zuständige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation eine Liste mit 91 Straßen veröffentlicht, die sie konkret für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen empfiehlt (siehe https://www.hamburg.de/bwvi/30-zonen/). Die Umsetzung dieser Liste liegt in der Verantwortung der Bezirke.
Die Liste enthält als Vorschlag für eine Tempo-30-Zone den Abschnitt der Wolliner Straße zwischen Oldenfelder Straße und Bargteheider Straße. Hierfür ist allerdings die Sackgasse Wolliner Straße 18-22a mit einer Gehwegüberfahrt anzubinden, um insbesondere den in Richtung Bargteheider Straße verkehrenden Bussen der Linien 168 und 368 weiterhin Vorfahrt einzuräumen.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Rahlstedt beschließen, der Bezirksversammlung Wandsbek als Beschluss zu empfehlen:
Das Bezirksamt Wandsbek richtet gemäß dem Vorschlag der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation aus dem Jahre 2011 in der Wolliner Straße zwischen Oldenfelder Straße und Bargteheider Straße eine Tempo-30-Zone ein. Um insbesondere dem Busverkehr in Richtung Bargteheider Straße Vorfahrt einzuräumen, wird die Einmündung der Sackgasse Wolliner Straße 18-22a mit einer Gehwegüberfahrt angeschlossen.
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