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Superkraft Soziokultur - Veranstaltung ausgebucht trotz Zusage Auskunftsersuchen vom 26.01.2022

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 07.04.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.3

Sachverhalt

 

Die Veranstaltung Superkraft Soziokultur wurde über den Presseverteiler des Bezirksamts Wandsbek beworben. Zahlreiche Interessenten haben sich daraufhin für die Veranstaltung angemeldet und dies wurde ihnen auch so bestätigt.

 

Als Veranstalter wird eine Kooperation von STADTKULTUR HAMBURG und dem Landesrat für Stadtteilkultur an der Behörde für Kultur und Medien angegeben.

 

Am späten Nachmittag des 27. Oktober 2021 wurde eine Rundmail vom Veranstalter versendet, die eine Warteliste für die Veranstaltung ankündigte, da sich nach eigenen Aussagen zu viele Personen angemeldet hätten. Der Text der E-Mail ergab allerdings weder, ob die Rezipienten zu der Gruppe der zugelassenen oder abgewiesenen Besucher gehörten.

 

Zitat:

„…wir freuen uns über das große Interesse an unserer Veranstaltung. Leider führt dies dazu, dass wir inzwischen deutlich mehr Anmeldungen haben, als Plätze vorhanden sind. Aus diesem Grund müssen wir allen, die sich nach Erreichen der maximalen Teilnehmendenzahl angemeldet haben, heute leider trotz der bereits automatisch versendeten Zusage eine Absage erteilen.“

 

Aus der Mitteilung ist weder ersichtlich, ob eine Anmeldung erfolgreich war, noch wann die maximale Teilnehmerzahl erreicht wurde oder auf welchem Platz der Warteliste der angemeldete Teilnehmer ist.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) antwortet wie folgt:   09.03.2022

 

 

  1. Warum wurde die Begrenzung der Teilnehmerzahl nicht im Vorfeld der Einladung kommuniziert?

 

  1. Wann wurde das Erreichen der maximal erlaubten Teilnehmerzahl festgestellt?

 

  1. Wie gestaltete sich die Beschlussfassung zwischen den Kooperationspartnern zu einer Warteliste?

 

  1. Wieso wurde den Interessierten nicht ausdrücklich mitgeteilt, dass sie auf einer Warteliste stehen und auf welchem Platz?

 

  1. Um wie viele Personen wurde die maximale Teilnehmerzahl zur Zeit der Feststellung des Erreichens überschritten?

 

  1. Welche Maßnahmen wurden daraufhin eingeleitet?

 

  1. Wie viele Personen konnten sich bis zu Durchführung der Maßnahmen weiterhin anmelden?

 

  1. Wie viele Personen standen auf der endgültigen Warteliste?

 

  1. Wie viele Personen von der Warteliste wurden im Nachgang noch zur Veranstaltung zugelassen und auf welchen Positionen der Warteliste standen diese?

 

  1. Allein die notwendig gewordene Warteliste zeugt von dem Erfolg der Veranstaltung bzw. dem Interesse der Bevölkerung. Sind bzw. werden weitere (identische) Veranstaltungen geplant?

 

Zu 1. bis 10.:

 

Verantwortlich für das Einladungsmanagement war Stadtkultur e.V.  Zum Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor einer Infektion mit dem Corona-Virus war die Beschränkung der Teilnehmendenzahl erforderlich. Nach Anmeldeschluss am 27.Oktober 2021  - mit Schließung der Anmeldemöglichkeit - wurde am 28. Oktober 2021 festgestellt, dass die Zahl der Anmeldungen die der verfügbaren Plätze überstieg. Die Interessierten, deren Anmeldung nach dem Erreichen der maximalen Teilnahmezahl einging, wurden noch am selben Tag per e-mail darüber informiert, dass sie in eine Warteliste aufgenommen wurden. Auf Nachfrage wurde auch der Wartelistenplatz angegeben.

 

Die Listen mit Namen und Daten zur Anmeldung wurden entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorschriften inzwischen gelöscht. Eine nachträgliche Ermittlung der Anzahl der Anmeldungen, die die Teilnehmendenzahl überschritten, sowie der Anzahl auf der Warteliste und der Nachrückenden ist daher nicht mehr möglich.

 

„Superkraft Soziokultur“ fand vom 4. bis 11. November 2021 als Veranstaltung für ein Fach­publikum statt. Eine begleitende, im Netz veröffentlichte Ausgabe des stadtkultur- Magazins findet sich unter Nr. 57: SUPERKRAFT SOZIOKULTUR – stadtkultur magazin.

 

Eine identische Veranstaltung ist nicht geplant.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
07.04.2022
Ö 15.3
Anhänge

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