Stehen dem Bezirksamt Wandsbek ausreichend Mittel für die Unterhaltung von Gewässern zur Verfügung?
Wandsbek ist mit Abstand der größte Bezirk Hamburgs. Er zeichnet sich durch viele Grün- und naturnahe Flächen aus und weist zudem zahlreiche Gewässer auf. Um die gute Qualität des grünen Charakters langfristig zu erhalten, bedarf es ausreichend finanzieller Mittel. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der Bezirk Wandsbek in dieser Hinsicht gut ausgestattet ist und wie es sich im Vergleich zu anderen Bezirksämtern verhält.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1.) In welcher Höhe erhalten die einzelnen Bezirksämter finanzielle Mittel für den Betrieb von Gewässern?
2.) Haben sich seit der letzten Abfrage (vgl. Drs. 20-6749) Änderungen bzgl. der Parameter zur Verteilung der Mittel auf die jeweiligen Bezirke ergeben? Wenn ja, welche?
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2021/2022 sind jährlich Rahmenzuweisungen (RZ) für die Gewässerunterhaltung in Höhe von 2.909.000 Euro vorgesehen, die sich wie folgt auf die einzelnen Bezirksämter verteilen:
Bezirksamt |
Hamburg-Mitte |
Altona |
Eimsbüttel |
Hamburg-Nord |
Wandsbek |
Bergedorf |
Harburg |
RZ Gewässer (in EUR) |
414.000 |
128.000 |
236.000 |
211.000 |
484.000 |
1.007.000 |
429.000 |
Zu 2.:
Nein.
Zu 3. und 4.:
Diese Fragen sind durch das Bezirksamt Wandsbek zu beantworten.
3.) Sind die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nach Auffassung des Bezirksamts Wandsbek auskömmlich? Wenn nein, in welcher Höhe sind zusätzliche Mitteln erforderlich?
Das Bezirksamt teilt mit:
Siehe Antworten zur BV-Drucksache 21-0937, Frage 1 sowie Drs. 22-1891 zu Fragen 1-3. Die dort genannte Fortschreibung der Flächen und Anlagenansätze im Rahmen des Erhaltungsmanagements Ufer und wasserwirtschaftliche Anlagen sind noch im Prozess, so dass zur Höhe des zusätzlichen Mittelbedarfs noch keine belastbaren Zahlen vorliegen. Überschläge Schätzungen des Mehrbedarfs liegen zwischen 225.000 und 500.000 Euro. Die Schwankungsbreite ergibt sich aus der Verrechnung von Sondermaßnahmen wie z. B. Entschlammungen.
Im Haushalt stellen sich die verfügbaren Mittel als auskömmlich dar, da Aufträge zur Gewässerunterhaltung nur im Rahmen der haushalterischen Deckung vergeben werden können.
4.) Hat das Bezirksamt bereits Mehrbedarf beim Hamburger Senat bzw. der zuständigen Behörde angemeldet? Wenn ja, wann und in welcher Höhe?
Im Rahmen der in Drs. 21-0716.1 zu Frage 10 genannten Möglichkeiten hat das Bezirksamt 1.146 Tsd. Euro für die Einzelmaßnahme zur Entschlammung des Holzmühlenteiches erhalten.
keine Anlage/n