21-0716.1

Rahmenzuweisungen der Behörde für Umwelt und Energie für die Bezirksämter: Wie setzen sich die Mittel zusammen? Teil II

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Mit Drucksache 21-0334.1 teilt die BUE mit, dass die gewählte Rahmenzuweisung zielführend sei und keine Änderungen erforderlich sind.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beantwortet die Fragen wie folgt:        20.01.2020

 

 

1.)    Werden den Bezirksversammlungen zukünftig die detaillierten Aufteilungsschlüssel bei der Aufforderung zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt?

Wenn nein, warum nicht?

 

BUE:

Ja. Sowie mit dem Hinweis aus der Abteilung Landschaftsplanung und Stadtgrün:

r den Haushalt 2019/2020 wurden im Rahmen der Vorabstimmungen Unterlagen zu den Rahmenzuweisungen an die Beteiligten aus den Bezirksämtern verteilt. Da für den Haushalt 2021/2022 keine Änderungen am zu Grunde liegenden Schlüssel geplant sind, wurde auf eine detaillierte Aufstellung verzichtet. Sollte sich der Schlüssel für die Folgehaushalte ändern, werden diese im Rahmen der Vorabstimmungen den Bezirksämtern entsprechend zur Verfügung gestellt.

 

 

 

2.)    Wieso werden Einzelzuweisungen für die Anlagen Planten und Blomen und Wilhelmsburger Inselpark zur Verfügung gestellt?

 

BUE:

Es gibt keine Einzelzuweisung für die genannten Anlagen. Das Zentrale Programm „Besondere Einzelanlagen“ berücksichtigt, dass es in vor-doppischen Haushalten einen separaten Titel für Planten un Blomen und für den Wilhelmsburger Inselpark gab, u.a. ist dies in der Drucksache 20-11722 Punkt 3.2.3. ausgeführt.

 

 

3.)    Wie kann der Bezirk Wandsbek Einzelzuweisungen für eigene Anlagen erhalten? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

 

BUE:

Einzelzuweisungen sind bisher nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe zu 2.

 

 

4.)    Ist es korrekt, dass aus der Sicht der BUE eine höhere Nutzung durch eine höhere Einwohnerdichte zu Mehrkosten bei der Pflege der Grünflächen führen würde?

 

BUE:

Ja, diese Einschätzung trifft für die Mehrzahl der Anlagen zu.

 

 

5.)    Wieso werden pflegeintensivere Blühwiesen in der Berechnung der Zuweisungen nicht berücksichtigt?

 

BUE:

Zurzeit wird die Pflegeintensität nicht in der Rahmenzuweisung berücksichtigt. Für die Schlüsselberechnung werden nur Daten verwendet, die amtlich und gesamtstädtisch erhoben werden. Es ist vorgesehen, mit der Einführung des Erhaltungsmanagements Grünanlagen und Spielplätze alle Pflege- und Instandhaltungsbedarfe abzubilden. Dies schließt die Bedarfe für Blühwiesen ein.

 

 

6.)    Ist der BUE bekannt, dass die Pflege von Blühinseln höhere Pflegekosten zur Folge hat?

 

BUE:

Die Pflegeerfordernisse von Blühinseln können je nach Standort und Pflanzenverwendung unterschiedlich ausfallen. Die Pflegekosten können höher ausfallen als der rechnerische m²-Ansatz der Rahmenzuweisung für den m² öffentlicher Grünanlage. Dies trifft aber nicht generell zu.

 

 

7.)    Gemäß Drucksache 20-6749.1 erfolgt die Aufteilung der Betriebs- und Unterhaltungsmittel für die Gewässer nach laufenden Metern und nach Anlagengröße. Mit Drucksache 21-0334.1 teilt die Verwaltung mit, dass die Berechnung nach Pflegeintensivität erfolgt, da die Größen der Anlagen nicht vorliegen. Wie erfolgt nun eine Ermittlung des Verteilungsschlüssels?

 

BUE:

In Drucksache 20-6749.1 erscheint das Wort „Anlagengröße“ nicht. In Drucksache 21-0334.1 wird nicht gesagt, dass „die Größen der Anlagen nicht vorlägen“. Vielmehr wird ausgeführt, dass die Anlagengröße kein Bewertungskriterium war. Die Antwort zu Frage 8 in Drucksache 21-0334.1 ist korrekt.

 

 

8.)    Wieso wurde in der Drucksache 20-6749.1 mitgeteilt, dass eine Berechnung der Zuweisung für die Gewässerpflege nach Anlagengröße erfolgt, wenn die Größe nicht bekannt ist?
 

BUE:

Siehe Antwort zu 7.

 

 

9.)    Der BUE ist bekannt, dass eine Entschlammung von Gewässern nicht mit den zur Verfügung stehenden Mittel regelmäßig möglich ist. Wie kann der Bezirk Wandsbek eine regelmäßige Entschlammung ermöglichen, wenn die Mittel nicht zur Verfügung stehen?

 

BUE:

Die Verteilung der konsumtiven Mittel für die Entschlammung der Gewässer erfolgt aus der Zweckzuweisung „Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“, aus der alle sieben Bezirksämter bedient werden. Die verfügbaren Ressourcen erfordern eine Verteilung der Mittel nach einer von der BUE in Absprache mit den betroffenen Bezirksämtern erfolgten Priorisierung.

 

 

10.)                       nnen für die Entschlammung Sondermittel bei der BUE beantragt werden?

 

BUE:

Nein, Sondermittel der BUE stehen nicht zur Verfügung. Künftig sollen Mittel, die im Rahmen des Erhaltungsmanagements zur Verfügung stehen, hierfür eingesetzt werden.

 

 

11.)                       Ist dem BUE bekannt, wie viele Gewässer im Bezirk Wandsbek überfällig für eine Entschlammung sind?

  1. Wenn nein, warum nicht?
  2. Wenn ja, wie viele sind es und werden dazu Mittel vom BUE zur Verfügung gestellt?

 

BUE:

Von der Wasserwirtschaft des Bezirksamts wurden der BUE neun Gewässer im Verwaltungsvermögen der Wasserwirtschaft und zwei aus anderen Verwaltungsvermögen benannt, die in den nächsten fünf Jahren für eine Entschlammung vorgesehen sind.

Es wird davon ausgegangen, dass Mittel zumindest für die Entschlammung eines Teils der Gewässer zur Verfügung gestellt werdennnen.

 

 

12.)                       Wie viel Prozent der Naturschutzgebiete weist der Bezirk Wandsbek auf?
 

BUE:

Der Bezirk Wandsbek weist einen Flächenanteil von 16,66 % der bezirklichen Naturschutzgebiete auf.

 

 

13.)                       Wieso würde eine Verteilung der Mittel Naturschutz nach der Flächengröße eine nahezu identische, geringfügig niedrigere Summe für den Bezirk Wandsbek ergeben (siehe Drucksache 21-0334.1)?

 

BUE:

Die hypothetisch rein nach der Flächengröße der bezirklichen Naturschutzgebiete für den Bezirk Wandsbek ermittelte Summe würde einen anteiligen Betrag von EUR 15.000 ergeben. Dieser ist gegenüber dem nach gegenwärtigem Verfahren ermittelten Betrag von EUR 16.000 als um EUR 1.000 geringer, und damit geringfügig geringer anzusehen.

 

 

14.)                       Die RZ Auszahlung öffentliche Grünanlagen erfolgt nach Drucksache 21-0334.1 nach Einwohnerzahl, Wohnfläche und die m2 öffentliches Grün. Wie wurde der Wert für den Bezirk Wandsbek ermittelt?
 

BUE:

Die m²-Zahl des öffentlichen Grüns leitet sich aus dem Grünflächenkataster ab, die Einwohnerzahlen kommen vom Statistischen Landesamt Nord, die Wohnfläche pro Bezirk ist dem ALKIS entnommen. Da Wandsbek die Hamburger Durchschnittswerte für die EW pro Wohnfläche und die m²-öffentliches Grün pro EW nicht signifikant über- bzw. unterschreitet, wurden nur die m²-öffentliches Grün zu Grunde gelegt.

r die Bezirke, bei denen diese Werte signifikant (um mehr als 30 % im Sinne einer Unterversorgung mit öffentlichem Grün bzw. einer hohen Einwohnerdichte) abweichen, wird ein m²-Zuschlag von 20 % vorgenommen. Im Gegenzug werden die anderen Bezirke mit einem Abschlag belastet, um diesen Zuschlag gewähren zu können.

 

 

15.)                       Bei der RZ "für die Unterhaltung und Instandsetzung von öffentlichem Grün und Erholungsanlagen, Spielplätzen und bezirklichen Friedhöfen" erfolgt ein Zuschlag aufgrund der Nutzerintensivität. Wieso wird kein Zuschlag für die RZ Auszahlung öffentliche Grünanlagen gewährt?
 

BUE:

Seit dem Haushalt 2019/2020 wird keine gemeinsame Rahmenzuweisung für öffentliche Grünanlagen und bezirkliche Friedhöfe mehr ausgebracht. Die Mittel für die Friedhöfe werden aktuell in einem zentralen Programm veranschlagt. Die Mittel für die Unterhaltung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind in der Rahmenzuweisung Grün veranschlagt.

 

 

16.)                       Wie viele Maßnahmen der EG-Wasserschutzrichtlinie sind im Bezirk umzusetzen?
 

BUE:

Im Jahr 2019 sind durch den Bezirk 39 Maßnahmen in der Umsetzung. Nicht alle dieser Maßnahmen konnten in 2019 abgeschlossen werden, da sie vor dem Hintergrund erforderlicher Planungs- und längerfristiger Durchführungsarbeiten in das Jahr 2020 teilweise übertragen werden.

 

 

17.)                       Überprüft die Fachbehörde, ob die Maßnahmen der EG-Wasserschutzrichtlinie vom Bezirksamt Wandsbek umgesetzt werden?

  1. Wenn ja, wie?

 

BUE:

Ja. Die Maßnahmenumsetzung wird in gemeinsamen Sitzungen sowohl bezüglich des Umsetzungsstandes als auch bezüglich der Verwendung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel überprüft.

 

  1. Wenn nein, warum nicht?
     

 

18.)                       nnen aus der Sicht der Fachbehörde die Maßnahmen der EG-Wasserschutzrichtlinie im Bezirk Wandsbek mit den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen im vorgegeben Zeitrahmen umgesetzt werden?

  1. Wenn nein, welche nicht und wie kann das Bezirksamt Wandsbek Unterstützung beantragen?

 

BUE:

Nein. Insbesondere große Maßnahmen wie die anstehende Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an drei Alsterschleusen erfordern eine (zeit-)intensive Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen Institutionen. Dabei stehen die finanziellen Mittel zur Verfügung. Eine ggf. erforderliche personelle Unterstützung ist durch die Personalplanung des Bezirks zu veranlassen.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n