21-0716

Rahmenzuweisungen der Behörde für Umwelt und Energie für die Bezirksämter: Wie setzen sich die Mittel zusammen? Teil II

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Mit Drucksache 21-0334.1 teilt die BUE mit, dass die gewählte Rahmenzuweisung zielführend sei und keine Änderungen erforderlich sind.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

1.)   Werden den Bezirksversammlungen zukünftig die detaillierten Aufteilungsschlüssel bei der Aufforderung zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt?

Wenn nein, warum nicht?

 

2.)   Wieso werden Einzelzuweisungen für die Anlagen Planten und Blomen und Wilhelmsburger Inselpark zur Verfügung gestellt?

 

3.)   Wie kann der Bezirk Wandsbek Einzelzuweisungen für eigene Anlagen erhalten? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

 

4.)   Ist es korrekt, dass aus der Sicht der BUE eine höhere Nutzung durch eine höhere Einwohnerdichte zu Mehrkosten bei der Pflege der Grünflächen führen würde?

 

5.)   Wieso werden pflegeintensivere Blühwiesen in der Berechnung der Zuweisungen nicht berücksichtigt?

6.)   Ist der BUE bekannt, dass die Pflege von Blühinseln höhere Pflegekosten zur Folge hat?
 

7.)   Gemäß Drucksache 20-6749.1 erfolgt die Aufteilung der Betriebs- und Unterhaltungsmittel für die Gewässer nach laufenden Metern und nach Anlagengröße. Mit Drucksache 21-0334.1 teilt die Verwaltung mit, dass die Berechnung nach Pflegeintensivität erfolgt, da die Größen der Anlagen nicht vorliegen. Wie erfolgt nun eine Ermittlung des Verteilungsschlüssels?
 

8.)   Wieso wurde in der Drucksache 20-6749.1 mitgeteilt, dass eine Berechnung der Zuweisung für die Gewässerpflege nach Anlagengröße erfolgt, wenn die Größe nicht bekannt ist?
 

9.)   Der BUE ist bekannt, dass eine Entschlammung von Gewässern nicht mit den zur Verfügung stehenden Mittel regelmäßig möglich ist. Wie kann der Bezirk Wandsbek eine regelmäßige Entschlammung ermöglichen, wenn die Mittel nicht zur Verfügung stehen?
 

10.)                      nnen für die Entschlammung Sondermittel bei der BUE beantragt werden?
 

11.)                      Ist dem BUE bekannt, wie viele Gewässer im Bezirk Wandsbek überfällig für eine Entschlammung sind?

  1. Wenn nein, warum nicht?
  2. Wenn ja, wie viele sind es und werden dazu Mittel vom BUE zur Verfügung gestellt?
     

12.)                      Wie viel Prozent der Naturschutzgebiete weist der Bezirk Wandsbek auf?
 

13.)                      Wieso würde eine Verteilung der Mittel Naturschutz nach der Flächengröße eine nahezu identische, geringfügig niedrigere Summe für den Bezirk Wandsbek ergeben (siehe Drucksache 21-0334.1)?
 

14.)                      Die RZ Auszahlung öffentliche Grünanlagen erfolgt nach Drucksache 21-0334.1 nach Einwohnerzahl, Wohnfläche und die m2 öffentliches Grün. Wie wurde der Wert für den Bezirk Wandsbek ermittelt?
 

15.)                      Bei der RZ "für die Unterhaltung und Instandsetzung von öffentlichem Grün und Erholungsanlagen, Spielplätzen und bezirklichen Friedhöfen" erfolgt ein Zuschlag aufgrund der Nutzerintensivität. Wieso wird kein Zuschlag für die RZ Auszahlung öffentliche Grünanlagen gewährt?
 

16.)                      Wie viele Maßnahmen der EG-Wasserschutzrichtlinie sind im Bezirk umzusetzen?
 

17.)                      Überprüft die Fachbehörde, ob die Maßnahmen der EG-Wasserschutzrichtlinie vom Bezirksamt Wandsbek umgesetzt werden?

  1. Wenn ja, wie?
  2. Wenn nein, warum nicht?
     

18.)                      nnen aus der Sicht der Fachbehörde die Maßnahmen der EG-Wasserschutzrichtlinie im Bezirk Wandsbek mit den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen im vorgegeben Zeitrahmen umgesetzt werden?

  1. Wenn nein, welche nicht und wie kann das Bezirksamt Wandsbek Unterstützung beantragen?

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n