21-0334.1

Rahmenzuweisungen der Behörde für Umwelt und Energie für die Bezirksämter: Wie setzen sich die Mittel zusammen?

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Seit dem 6. Oktober 2012 ist mit dem Hamburgischen Transparenzgesetz das bundesweit weitreichendste Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Die Stadt soll ihre Entscheidungen offen darlegen. Das soll nicht erst auf Nachfrage erfolgen, sondern soll direkt von der Verwaltung veranlasst werden.

 

Mit Drucksache 21-0249 wird der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz gebeten, eine Stellungnahme zu den Rahmenzuweisungen (RZ) der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) abzugeben.

 

Des Weiteren wird mitgeteilt, dass die Stellungnahme sich dabei auf den Verteilungsschlüssel beziehen soll, nicht auf die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel.

 

Hingegen wird in der Rahmenzuweisungen häufig beschrieben, dass Details zur Zusammensetzung der Schlüsselkriterien von der Fachbehörde nicht vorgelegt wurden.

 

Es stellt sich die Frage, wie ein Verteilungsschlüssel bewertet werden soll, wenn die Schlüsselkriterien von der Fachbehörde nicht vorgelegt werden?

 

Diese intransparente Darstellung widerspricht dem Transparenzgesetz.

 

 

 

 

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie           30.10.2019                             

 

1.) Wieso wurden den Bezirksversammlungen keine detaillierten Aufstellungen der Verteilungsschlüssel zur Verfügung gestellt?

Ist dies mit dem Transparenzgesetz vereinbar?

 

Für den Haushalt 2019 / 2020 wurden im Rahmen der Vorabstimmungen Unterlagen zu den Rahmenzuweisungen an die Beteiligten aus den Bezirksämtern verteilt. Da für den Haushalt 2021 / 2022 keine Änderungen an den zugrunde liegenden Schlüsseln geplant sind, wurde auf eine detaillierte Aufstellung verzichtet.

Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) regelt die Informationsansprüche der Allgemeinheit, das heißt der Bürgerinnen und Bürger, privatrechtlichen Unternehmen, Presseorganen etc. gegenüber den Behörden in Hamburg. Informationsrechte und -pflichten zwischen verschiedenen Behörden, wie hier zwischen der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) als Fachbehörde und der Bezirksversammlung als Ausschuss des Bezirksamtes Wandsbek sind nicht Gegenstand des HmbTG.

Das HmbTG sieht in § 10 eine allgemeine Veröffentlichungspflicht für bestimmte Unterlagen vor. Die Verteilungsschlüssel für Rahmenzuweisungen unterfallen aber nicht den nach § 3 HmbTG veröffentlichungspflichtigen Unterlagen, sodass diese auch nicht durch die BUE in das Transparenzportal eingestellt und so veröffentlicht werden mussten. Die Vorgaben des HmbTG wurden insofern also eingehalten.

 

 

2.) Welche besonderen Einzelanlagen in einem zentralen Programm (ZP) außerhalb der RZ wurden für die Unterhaltung und Instandsetzung von öffentlichem Grün und Erholungsanlagen, Spielplätzen und bezirklichen Friedhöfen eingeplant und in welcher Höhe?

 

In der Einzelzuweisung sind für die Anlagen Planten un Blomen und Wilhelmsburger Inselpark Mittel in  einer Höhe von insgesamt 3 Mio. Euro eingeplant. Davon entfallen rund  2,4 Mio auf Planten un Blomen und rund 0,6 Mio auf den Wilhelmsburger Inselpark.

 

 

3.) Wurde bei der RZ "für die Unterhaltung und Instandsetzung von öffentlichem Grün und Erholungsanlagen, Spielplätzen und bezirklichen Friedhöfen" die im Bezirk Wandsbek vorgenommene städtebauliche Verdichtungen beim Aufschlag für dichtbesiedelte Bezirke berücksichtigt?

 

a. Wenn ja, wie?

 

Für die Haushaltsaufstellung 2019 / 2020 wurden die in 2018 vorliegenden Einwohnerzahlen verwendet. Bis dahin vorgenommene Verdichtungen wurden berücksichtigt. Neben den Einwohnerzahlen wurden auch die Wohnfläche und die Grünversorgung ( m² öff- Grün / EW) in die Berechnung einbezogen. Hierbei handelt es sich um Parameter, die ebenfalls in Zusammenhang mit Verdichtungen stehen.

 

b. Wenn nein, wieso nicht?

 

Entfällt.

 

 

4.) Welche Bezirke haben einen Zuschlag für die dichtbesiedelten Bezirke erhalten, in welcher Höhe und warum?

 

Die Bezirksämter HH-Mitte, Eimsbüttel und HH-Nord haben einen Zuschlag von 20 % auf die allgemeinen m²-Ansätze für Spielplätze und den Ansatz für die anderen Grünarten auf Grund folgender Kriterien erhalten:

HH-Mitte weist eine Einwohnerdichte pro m² Wohnfläche auf, die nah am Doppelten des Hamburger Durchschnittes liegt.  Der Bezirk Hamburg-Nord überschreitet den Wert um mehr als 50%. Der Bezirk Eimsbüttel weist eine Einwohnerdichte auf, die den Hamburger Durchschnitt um ein Drittel übersteigt und unterschreitet gleichzeitig bei der Grünversorgung ( m² öff. Grün pro Einwohner) den Hamburger Durchschnitt stark ( 50% des Durchschnittswertes).

 

 

5.) Welche Vorrausetzungen muss der Bezirk Wandsbek erfüllen, um als dichtbesiedelter Bezirk eingestuft zu werden?

 

Bei der Vergabe des Dichtezuschlags wird die Grünversorgung und die Einwohnerdichte korreliert.

Der Bezirk Wandsbek müsste eine Einwohnerdichte  von >= 169 EW / ha Wohnfläche aufweisen (zu Grunde gelegter Wert für Wandsbek für den Haushalt 2019 / 2020: 77; Hamburger Schnitt: 113) und den Hamburger Schnitt zumindest um 50 % übersteigen.

Bei der Grünversorgung (m² öffentliches Grün / Einwohner) müsste es den Hamburger Schnitt um 50 % unterschreiten (zu Grunde gelegter Wert für Wandsbek für den Haushalt 2019 / 2020: 14,70 ; Hamburger Schnitt 17,36)

 

 

6.) Gemäß Drucksache 20-6749.1 weist der Bezirk Wandsbek 20,32 Prozent (Nummer: 1) der Gesamtgrünfläche von Hamburg auf, erhält jedoch nur 16,2 Prozent aller Mittel für die Unterhaltung und Instandsetzung von öffentlichem Grün und Erholungsanlagen, Spielplätzen und bezirklichen Friedhöfen. Somit erhält der Bezirk Wandsbek durch den Aufschlag für dichtbesiedelte Bezirke und die Ermächtigungen für die Pflege von Straßenbäumen, für Betriebskosten für die bezirklichen Friedhöfe in HH-Mitte, Altona, Bergedorf und Harburg sowie für besondere Einzelanlagen in einem zentralen Programm (ZP) außerhalb der RZ vier Prozent weniger Mittel als ihm gemäß der Fläche zustehen würde. Der Bezirk Wandsbek erhält somit 541.139,2 Euro weniger für die Pflege der Grünflächen. Wieso erhält der Bezirk 541.139,2 Euro weniger für die Pflege der Grünflächen, als ihm gemäß Grünfläche zustehen würde? Die entsprechende Berechnung ist beizulegen.

 

Der prozentuale Anteil des Bezirksamtes Wandsbek basiert, wie aus den Antworten zu 2. und 4. zu entnehmen ist, nicht allein auf einer Berechnung der Fläche öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Dementsprechend kommt es zu einer Abweichung.

 

 

7.) Im Herbst 2017 wurden knapp 2,5 Mio. Blumenzwiebeln auf 116 Einzelflächen in 48 Grünanlagen und 16 Straßenbereiche in ganz Wandsbek gepflanzt.

Die Pflanzung erfolgte als Streifen in vorhandene Rasenflächen mit je etwa 400 Blumenzwiebeln pro Quadratmeter.

Zudem hat der Bezirk Wandsbek bereits an 14 Standorten Blühwiesen in unterschiedlicher Größe angelegt.

 

2018 waren es 10 Standorte mit insgesamt rund 8.000 Quadratmetern.

2019 wurden weitere 4 Wiesen mit einer Fläche von etwa 5.250 Quadratmetern realisiert.

Diese Maßnahmen wurden von der Bezirksversammlung Wandsbek umgesetzt, um das Insektensterben zu verhindern. Die Kosten für die Pflege dieser Blühinseln sind deutlich höher als die Pflege von Rasenflächen. Daher ist es angezeigt, die Flächen mit den entsprechenden Mehrkosten von Blühinseln in den Verteilungsschlüssel aufzunehmen.

Wurden die Mehrkosten für Blühinseln in den Verteilungsschlüssel aufgenommen?

 

a) Wenn ja, in welcher Höhe?

b) Wenn nein, warum nicht?

 

Die BUE verwendet für die Schlüsselberechnung nur Daten, die gesamtstädtisch und nach amtlich erhobenen Kriterien erhoben werden.

 

 

8.) Gemäß Drucksache 20-6749.1 erfolgt die Aufteilung der Betriebs- und Unterhaltungsmittel für die Gewässer nach laufenden Metern und nach Anlagengröße.

 

a) Wie viele laufende Meter Gewässer weist der Bezirk Wandsbek auf?

 

Im Bezirk Wandsbek gibt es nach Angaben des Bezirksamtes aktuell Gewässer mit einer Gesamtlänge von ca. 400 km. Für die Verteilung der Unterhaltungsmittel wird allerdings eine gewichtete Betrachtung verwendet, die dem unterschiedlichen Unterhaltungsaufwand für unterschiedliche Gewässer Rechnung trägt (vgl. Drs. 20-6749.1))

 

b) Wie viel Prozent der laufenden Meter Gewässer der Stadt Hamburg weist der Bezirk Wandsbek auf?

 

Wie bereits in Drucksache 20-6749.1 ausgeführt, ist der Vergleich der prozentualen Gewässerlängen aller Gewässer nicht zielführend, da der Aufwand pro laufenden Meter unterschiedlich ist, und weil darüber hinaus differenziert werden muss hinsichtlich privater Gewässer, Verbandsgewässer und Zuständigkeiten außerhalb der Bezirksämter (HPA und BUE). Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird daher in der BUE nicht geführt. Legte man die Zahlen des Hauptgewässernetzes aus ArcGis zugrunde, käme der Bezirk Wandsbek auf einen prozentualen Anteil von ca. 20%.

 

c) Welche Anlagengrößen für Gewässer weist der Bezirk Wandsbek auf?

 

Für die Bemessung der Rahmenzuweisung kommt es auf die wasserwirtschaftlichen Anlagen an, für die das jeweilige Bezirksamt verantwortlich ist. Jede Anlage wurde dabei nach ihrem geschätzten Unterhaltungsaufwand eingestuft. Die "Anlagengröße" war dabei kein Bewertungskriterium.

 

d) Wie viel Prozent aller Hamburger Anlagen sind im Bezirk Wandsbek verortet?

 

Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird in der BUE nicht geführt.

 

 

9.) Ist der BUE bekannt, dass mit den zur Verfügung gestellten personellen und finanziellen Mitteln das Bezirksamt Wandsbek nicht in der Lage ist, die EG-Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen?

 

Nein, dem Bezirksamt Wandsbek stehen ausreichend finanzielle Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen gemäß der WRRL zur Verfügung. Die Priorisierung des Einsatzes personeller Ressourcen obliegt dem Bezirksamt.

 

a. Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, um die EG-Wasserrahmenrichtlinie nach dem Zeitplan umzusetzen?

 

Entfällt.

 

b. Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt weitere Mittel zu beantragen?

 

Das Bezirksamt kann ggf. im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ermächtigungen zusätzliche Mittel zur Umsetzung von Maßnahmen nach der WRRL per Sollübertragung bei der BUE beantragen.

 

 

10.) Nach Aussage des Bezirksamtes Wandsbek sollten Seen und Rückhaltebecken mindestens alle 30 Jahre ausgebaggert werden, um einer Verschlammung zu begegnen. Mangels personeller und finanzieller Ressourcen ist dies im Bezirk Wandsbek nicht möglich.

Ist der BUE bekannt, dass das Bezirksamt Wandsbek nicht in der Lage ist, die Seen und Rückhaltebecken alle 30 Jahre auszubaggern?

 

Der BUE ist bekannt, dass die für die Entschlammung von Gewässern zur Verfügung stehenden Mittel in ganz Hamburg knapp sind, so dass eine an den verfügbaren Ressourcen orientierte Priorisierung der notwendigen Entschlammungen durchgeführt werden muss.

 

a) Wenn ja, welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt eine Ausbaggerung mindestens alle 30 Jahre vorzunehmen?

 

 

11.) Nach wie vielen Jahren sollten aus der Sicht der BUE die Seen und Rückhaltebecken ausgebaggert werden und warum?

 

Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Jedes Gewässer wird unterschiedlich belastet, so dass einige Rückhaltebecken bereits nach weniger als 30 Jahren entschlammt werden müssen, während andere eine längere Lebensdauer haben. Die vom Bezirksamt Wandsbek genannte Zahl von 30 Jahren ist ein Durchschnittswert, der aus Sicht der BUE realistisch ist. Die Entschlammung kann aus hydraulischen oder aus ökologischen Gründen erforderlich werden.

 

 

12.) 50 Prozent der Mittel für die RZ Naturschutz werden auf die Bezirksämter zu gleichen Anteilen verteilt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine gleiche Aufteilung erfolgt. Die Kosten und der Aufwand für Pflegemaßnahmen für den Naturschutz sollten sich ausschließlich nach der Flächengröße bemessen, schließlich sind die Kosten auch von der Größe abhängig.

Mit welcher Begründung werden 50 Prozent der Mittel für die RZ Naturschutz auf die Bezirksämter zu gleichen Anteilen verteilt?

 

Die in der Praxis bewährte Aufteilung berücksichtigt, dass sich die Kosten für erforderliche Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in den bezirklichen NSG nicht proportional aus der Flächengröße ergeben. Entscheidend sind vielmehr die im Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen und deren jeweilige Pflegebedürftigkeit. Außerdem ist von einer gewissen Grundlast für Schilder und dergleichen auszugehen. Im Fall von Wandsbek würde sich bei einer Verteilung ausschließlich nach Flächengröße eine nahezu identische, geringfügig niedrigere Summe ergeben.

 

 

13.) Dem Bezirk Wandsbek werden für die RZ Auszahlung öffentliche Grünanlagen 20 Prozent aller Mittel zur Verfügung gestellt. Dies entspricht etwa dem Anteil der Grünflächen in Wandsbek (20,3 Prozent).

Veranschlagt ist die RZ "Auszahlungen öffentliche Grünanlagen" an die Bezirke für kleinere gestalterische Maßnahmen in Grünanlagen und auf Spielplätzen, die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten sowie die Grundinstandsetzung der Betriebsgebäude für den Gartenbaubereich.

Die Kosten für die Maßnahmen sind abhängig von der Nutzungsintensivität. Umso mehr Einwohner ein Bezirk aufweist, umso höher sind die Kosten. Der Bezirk Wandsbek weist 23,2 Prozent aller Hamburger Einwohner auf. So müsste der Bezirk auch 23,2 Prozent aller Mittel erhalten.

Mit welcher Begründung erhält der Bezirk Wandsbek lediglich 20 Prozent aller Mittel für die Auszahlungen öffentliche Grünanlagen?

 

Die reine Anzahl der Einwohner stellt nicht zwingend einen Hinweis auf die Nutzungsintensität der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen dar. Aus diesem Grund wurden die Einwohnerzahl, Wohnfläche und die m² öffentliches Grün in Ansatz gebracht.

 

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