21-0334

Rahmenzuweisungen der Behörde für Umwelt und Energie für die Bezirksämter: Wie setzen sich die Mittel zusammen?

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Seit dem 6. Oktober 2012 ist mit dem Hamburgischen Transparenzgesetz das bundesweit weitreichendste Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Die Stadt soll ihre Entscheidungen offen darlegen. Das soll nicht erst auf Nachfrage erfolgen, sondern soll direkt von der Verwaltung veranlasst werden.

 

Mit Drucksache 21-0249 wird der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz gebeten, eine Stellungnahme zu den Rahmenzuweisungen (RZ) der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) abzugeben.

 

Des Weiteren wird mitgeteilt, dass die Stellungnahme sich dabei auf den Verteilungsschlüssel beziehen soll, nicht auf die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel.

 

Hingegen wird in der Rahmenzuweisungen häufig beschrieben, dass Details zur Zusammensetzung der Schlüsselkriterien von der Fachbehörde nicht vorgelegt wurden.

 

Es stellt sich die Frage, wie ein Verteilungsschlüssel bewertet werden soll, wenn die Schlüsselkriterien von der Fachbehörde nicht vorgelegt werden?

 

Diese intransparente Darstellung widerspricht dem Transparenzgesetz.

 

 

 

 

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

1.)    Wieso wurden den Bezirksversammlungen keine detaillierten Aufstellungen der Verteilungsschlüssel zur Verfügung gestellt?
Ist dies mit dem Transparenzgesetz vereinbar?

 

2.)    Welche besonderen Einzelanlagen in einem zentralen Programm (ZP) außerhalb der RZ wurden für die Unterhaltung und Instandsetzung von öffentlichem Grün und Erholungsanlagen, Spielplätzen und bezirklichen Friedhöfen eingeplant und in welcher Höhe?

 

3.)    Wurde bei der RZ „für die Unterhaltung und Instandsetzung von öffentlichem Grün und Erholungsanlagen, Spielplätzen und bezirklichen Friedhöfen“ die im Bezirk Wandsbek vorgenommene städtebauliche Verdichtungen beim Aufschlag für dichtbesiedelte Bezirke berücksichtigt?

 

  1. Wenn ja, wie?

 

  1. Wenn nein, wieso nicht?

 

4.)    Welche Bezirke haben einen Zuschlag für die dichtbesiedelten Bezirke erhalten, in

 

5.)    Welche Vorrausetzungen muss der Bezirk Wandsbek erfüllen, um als dichtbesiedelter Bezirk eingestuft zu werden?

 

6.)    Gemäß Drucksache 20-6749.1 weist der Bezirk Wandsbek 20,32 Prozent (Nummer: 1) der Gesamtgrünfläche von Hamburg auf, erhält jedoch nur 16,2 Prozent aller Mittel für die Unterhaltung und Instandsetzung von öffentlichem Grün und Erholungsanlagen, Spielplätzen und bezirklichen Friedhöfen. Somit erhält der Bezirk Wandsbek durch den Aufschlag für dichtbesiedelte Bezirke und die Ermächtigungen für die Pflege von Straßenbäumen, für Betriebskosten für die bezirklichen Friedhöfe in HH-Mitte, Altona, Bergedorf und Harburg sowie für besondere Einzelanlagen in einem zentralen Programm (ZP) außerhalb der RZ vier Prozent weniger Mittel als ihm gemäß der Fläche zustehen würde. Der Bezirk Wandsbek erhält somit 541.139,2 Euro weniger für die Pflege der Grünflächen. Wieso erhält der Bezirk 541.139,2 Euro weniger für die Pflege der Grünflächen, als ihm gemäß Grünfläche zustehen würde? Die entsprechende Berechnung ist beizulegen.

 

7.)    Im Herbst 2017 wurden knapp 2,5 Mio. Blumenzwiebeln auf 116 Einzelflächen in 48 Grünanlagen und 16 Straßenbereiche in ganz Wandsbek gepflanzt.

Die Pflanzung erfolgte als Streifen in vorhandene Rasenflächen mit je etwa 400 Blumenzwiebeln pro Quadratmeter.

Zudem hat der Bezirk Wandsbek bereits an 14 Standorten Blühwiesen in unterschiedlicher Größe angelegt.

 

2018 waren es 10 Standorte mit insgesamt rund 8.000 Quadratmetern.

2019 wurden weitere 4 Wiesen mit einer Fläche von etwa 5.250 Quadratmetern realisiert.

Diese Maßnahmen wurden von der Bezirksversammlung Wandsbek umgesetzt, um das Insektensterben zu verhindern. Die Kosten für die Pflege dieser Blühinseln sind deutlich höher als die Pflege von Rasenflächen. Daher ist es angezeigt, die Flächen mit den entsprechenden Mehrkosten von Blühinseln in den Verteilungsschlüssel aufzunehmen.

Wurden die Mehrkosten für Blühinseln in den Verteilungsschlüssel aufgenommen?

a)      Wenn ja, in welcher Höhe?

b)      Wenn nein, warum nicht?

 

8.)    Gemäß Drucksache 20-6749.1 erfolgt die Aufteilung der Betriebs- und Unterhaltungsmittel für die Gewässer nach laufenden Metern und nach Anlagengröße.

 

a)      Wie viele laufende Meter Gewässer weist der Bezirk Wandsbek auf?

 

b)      Wie viel Prozent der laufenden Meter Gewässer der Stadt Hamburg weist der Bezirk Wandsbek auf?

 

c)       Welche Anlagengrößen für Gewässer weist der Bezirk Wandsbek auf?

 

d)      Wie viel Prozent aller Hamburger Anlagen sind im Bezirk Wandsbek verortet?

 

9.)    Ist der BUE bekannt, dass mit den zur Verfügung gestellten personellen und finanziellen Mitteln das Bezirksamt Wandsbek nicht in der Lage ist, die EG-Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen?

 

  1. Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, um die EG-Wasserrahmenrichtlinie nach dem Zeitplan umzusetzen?

 

  1. Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt weitere Mittel zu beantragen?

 

10.) Nach Aussage des Bezirksamtes Wandsbek sollten Seen und Rückhaltebecken mindestens alle 30 Jahre ausgebaggert werden, um einer Verschlammung zu begegnen. Mangels personeller und finanzieller Ressourcen ist dies im Bezirk Wandsbek nicht möglich.

Ist der BUE bekannt, dass das Bezirksamt Wandsbek nicht in der Lage ist, die Seen und Rückhaltebecken alle 30 Jahre auszubaggern?

 

Der BUE ist bekannt, dass die für die Entschlammung von Gewässern zur Verfügung stehenden Mittel in ganz Hamburg knapp sind, so dass eine an den verfügbaren Ressourcen orientierte Priorisierung der notwendigen Entschlammungen durchgeführt werden muss.

 

a)      Wenn ja, welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt eine Ausbaggerung mindestens alle 30 Jahre vorzunehmen?

 

11.) Nach wie vielen Jahren sollten aus der Sicht der BUE die Seen und Rückhaltebecken ausgebaggert werden und warum?

 

12.) 50 Prozent der Mittel für die RZ Naturschutz werden auf die Bezirksämter zu gleichen Anteilen verteilt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine gleiche Aufteilung erfolgt. Die Kosten und der Aufwand für Pflegemaßnahmen für den Naturschutz sollten sich ausschließlich nach der Flächengröße bemessen, schließlich sind die Kosten auch von der Größe abhängig.

Mit welcher Begründung werden 50 Prozent der Mittel für die RZ Naturschutz auf die Bezirksämter zu gleichen Anteilen verteilt?

 

13.) Dem Bezirk Wandsbek werden für die RZ Auszahlung öffentliche Grünanlagen 20 Prozent aller Mittel zur Verfügung gestellt. Dies entspricht etwa dem Anteil der Grünflächen in Wandsbek (20,3 Prozent).

Veranschlagt ist die RZ „Auszahlungen öffentliche Grünanlagen“ an die Bezirke für kleinere gestalterische Maßnahmen in Grünanlagen und auf Spielplätzen, die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten sowie die Grundinstandsetzung der Betriebsgebäude für den Gartenbaubereich.

Die Kosten für die Maßnahmen sind abhängig von der Nutzungsintensivität. Umso mehr Einwohner ein Bezirk aufweist, umso höher sind die Kosten. Der Bezirk Wandsbek weist 23,2 Prozent aller Hamburger Einwohner auf. So müsste der Bezirk auch 23,2 Prozent aller Mittel erhalten.

Mit welcher Begründung erhält der Bezirk Wandsbek lediglich 20 Prozent aller Mittel für die Auszahlungen öffentliche Grünanlagen?

 

Anhänge

 

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