22-0181

Starkstrom und ein Stadtteilbüro für Meiendorf Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.04.2024 (Drs. 21-8727.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.09.2024
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen:

1. Ist eine Kostenübernahme von geschätzten 1.000,00€ zur nachträglichen Installation eines Starkstromanschlusses am EKZ Spitzbergenweg möglich?

Wenn ja, durch welche Kostenstelle?

Wenn ja, welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

2. Wäre eine Förderung in Form der Mietkostenübernahme durch öffentliche Gelder möglich?

Wenn ja, durch welche Kostenstelle?

Wenn ja, welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

3. Der Regionalausschuss möge zeitnah über die Ergebnisse informiert werden.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

Nein, aus zuwendungsrechtlicher Sicht der Verwaltung wäre eine Finanzierung von Anschaffungs- und Installationskosten durch das EKZ bzw. den Eigentümer der entsprechenden Grundstückfläche sicherzustellen.

 

Zu 2.

Grundsätzlich ist eine Förderung von Mietkosten möglich. Dabei sind stets die Förderkriterien der jeweiligen Förderinstrumente/Finanzquellen einzuhalten. Aufgrund der Haushaltslage stehen für eine dauerhafte Finanzierung der Mietkosten derzeit jedoch nicht ausreichend Mittel zur Verfügung. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass bei derartigen Vorhaben erfahrungsgemäß nicht nur Mittel für die Miete, sondern auch für Ausstattung und ggfs. Personalkosten erforderlich werden

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis. 

Anhänge

keine Anlage/n