Stadtentwicklung gehört wieder stärker in bezirkliche Hand Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 13.02.2024 Planungsausschuss Ö 6.1
Der „Masterplan Magistralen 2040+ - Die Lebensadern der Stadt gestalten“ entwickelt sich anders als zu Beginn der Magistralenplanungen 2019. Die Verkehrsmodelle von Herrn Senator Tjarks haben inzwischen einen zu breiten Raum eingenommen, so dass viele Konzeptideen fraglich für eine realistische Umsetzung sind. Hauptverkehrsstraßen für den Individualverkehr und die Wirtschaftsverkehre müssen weiterhin befahrbar sein. Wichtige infrastrukturelle Standorte müssen weiterhin an eine gut ausgebaute Hauptverkehrsstraße angebunden sein. Die Berufsfeuerwehr Tonndorf muss z.B. auch zukünftig ohne Staubehinderungen in der Richtzeit zu ihren Einsätzen kommen.
Obendrein nimmt der Masterplan 2040+ das „Hamburger Maß“ als Leitlinie auf. Diese Leitlinie nimmt nicht genügend Rücksicht auf die historisch gewachsene Unterschiedlichkeit der Stadtteile. Insbesondere der Bezirk Wandsbek unterscheidet sich von anderen Bezirken. Einfamilienhausgebiete gibt es im Bezirk Wandsbek z.B. auch in Kerngebietslagen und in der Nähe von Schnellbahnstationen. Diese Individualität der Stadtteile, die stets durch die ausgleichende Bezirkspolitik gewahrt werden konnte, wird vom Hamburger Maß negiert.
Dies wird aktuell durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 11.07.2023 zum Bebauungsplan Rahlstedt 78/ Volksdorf 25 deutlich. Der neue Bebauungsplan wurde vom Gericht als unwirksam erklärt. Teil der Begründung ist die Leitlinie „Hamburger Maß“. Im Urteil heißt es unter anderem: „Die Antragsgegnerin hat bei der Planänderung gegen § 2 Abs. 3 BauGB (i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB) verstoßen, da sie nicht erkannt hat, dass die Leitlinien zum Hamburger Maß einen öffentlichen Belang beinhalten, der in die Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB einzustellen war.“ (OVG HH: 2023: 0711: 2E4.22.N.00)
Erschwerend kommt hinzu, dass wichtige stadtplanerische Projekte in der Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) liegen. Der Rahmenplan Tonndorf und der Rahmenplan Wandsbek sollen die beiden Stadtteile grundlegend verändern. Die Bezirkspolitik ist bei diesen Planungen nur noch „Zaungast“, ohne tatsächliche Einflussmöglichkeiten. Die beiden Rahmenpläne gehören aber in die Hand der Bezirksverwaltung mit den entsprechenden politischen Gremien. Nur so können vernünftige ausgewogene Lösungen gemeinschaftlich gefunden werden.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
keine Anlage/n
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