21-8152

Stadtentwicklung gehört wieder stärker in bezirkliche Hand Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.02.2024
Ö 6.1
16.01.2024
14.12.2023
Ö 7.3
Sachverhalt

 

Der „Masterplan Magistralen 2040+ - Die Lebensadern der Stadt gestalten“ entwickelt sich anders als zu Beginn der Magistralenplanungen 2019. Die Verkehrsmodelle von Herrn Senator Tjarks haben inzwischen einen zu breiten Raum eingenommen, so dass viele Konzeptideen fraglich für eine realistische Umsetzung sind. Hauptverkehrsstraßen für den Individualverkehr und die Wirtschaftsverkehre müssen weiterhin befahrbar sein. Wichtige infrastrukturelle Standorte müssen weiterhin an eine gut ausgebaute Hauptverkehrsstraße angebunden sein. Die Berufsfeuerwehr Tonndorf muss z.B. auch zukünftig ohne Staubehinderungen in der Richtzeit zu ihren Einsätzen kommen.

Obendrein nimmt der Masterplan 2040+ das „Hamburger Maß“ als Leitlinie auf. Diese Leitlinie nimmt nicht genügend Rücksicht auf die historisch gewachsene Unterschiedlichkeit der Stadtteile. Insbesondere der Bezirk Wandsbek unterscheidet sich von anderen Bezirken. Einfamilienhausgebiete gibt es im Bezirk Wandsbek z.B. auch in Kerngebietslagen und in der Nähe von Schnellbahnstationen. Diese Individualität der Stadtteile, die stets durch die ausgleichende Bezirkspolitik gewahrt werden konnte, wird vom Hamburger Maß negiert.

Dies wird aktuell durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 11.07.2023 zum Bebauungsplan Rahlstedt 78/ Volksdorf 25 deutlich. Der neue Bebauungsplan wurde vom Gericht als unwirksam erklärt. Teil der Begründung ist die Leitlinie „Hamburger Maß“. Im Urteil heißt es unter anderem: „Die Antragsgegnerin hat bei der Planänderung gegen § 2 Abs. 3 BauGB (i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB) verstoßen, da sie nicht erkannt hat, dass die Leitlinien zum Hamburger Maß einen öffentlichen Belang beinhalten, der in die Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB einzustellen war.“ (OVG HH: 2023: 0711: 2E4.22.N.00)

Erschwerend kommt hinzu, dass wichtige stadtplanerische Projekte in der Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) liegen. Der Rahmenplan Tonndorf und der Rahmenplan Wandsbek sollen die beiden Stadtteile grundlegend verändern. Die Bezirkspolitik ist bei diesen Planungen nur noch „Zaungast“, ohne tatsächliche Einflussmöglichkeiten. Die beiden Rahmenpläne gehören aber in die Hand der Bezirksverwaltung mit den entsprechenden politischen Gremien. Nur so können vernünftige ausgewogene Lösungen gemeinschaftlich gefunden werden.

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Wandsbeker Projekte im fortgeschriebenen Magistralenkonzept (Masterplan 2040+), das von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) erstellt wurde, möge mit Jahreswechsel in der weiteren Bearbeitung und Durchführung dem Bezirksamt Wandsbek übergeben werden. Damit sollen die örtlichen Kenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Stadtplanung unmittelbar in die Entwicklung einfließen, politische Bezirksgremien eng eingebunden und somit die bezirklichen Kompetenzen gestärkt werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen dafür an den Bezirk übertragen werden.
  2. Die Bezirksversammlung Wandsbek fordert den Senat auf, dass das „Hamburger Maß“ keine verbindliche Leitlinie für den Masterplan 2040+ sein soll.
  3. Die Bezirksversammlung Wandsbek fordert den Senat auf, dass das Hamburger Maß keine verbindliche Leitlinie mehr für Bebauungspläne sein soll. Somit soll das Hamburger Maß in der verbindlichen Bauleitplanung nicht mehr abgewogen werden müssen.
  4. Darüber hinaus wird die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen aufgefordert sicherzustellen, dass das Magistralenkonzept gut ausgebaute Hauptverkehrsstraßen erhält, um notwenige Individual- und Wirtschaftsverkehr zu ermöglichen.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n