21-7776

Sportstättenbedarfe sind systematisch und regelmäßig vom Bezirksamt zu ermitteln, die Sportstättenbedarfsermittlung ist als Daueraufgabe zu verstehen und sollte endlich der Bezirksversammlung vorgelegt werden Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
12.10.2023
Ö 4.2
Sachverhalt

 

Im Sinne der „Active City“-Strategie sind Entscheidungen zur Entwicklung der Sportflächen grundsätzlich auf Grundlage umfangreicher Bedarfsanalysen auf regionaler Ebene zu treffen.

Die Sportstättenbedarfe sind systematisch und regelmäßig vom Bezirksamt zu ermitteln.

Dabei erfolgt eine Verknüpfung mit der Schulstandortplanung und Quartiersentwicklung.

Die Sportstättenbedarfsermittlung ist als Daueraufgabe zu verstehen.

Das Bezirksamt Wandsbek als Träger der bezirklichen Sportinfrastruktur plant und steuert gemeinsam mit den anderen Bezirken den Neubau und die Modernisierung der bezirklichen Sportanlagen.

Die Berücksichtigung der Sportinfrastruktur ist als Regelaufgabenstellung der Stadtplanung weiter zu etablieren, da zur Absicherung der Sportraumbedarfe ein verwaltungsübergreifendes Handeln notwendig ist. Dies gilt vor allem in der Zusammenarbeit zwischen Sozialraum und Stadtplanung. Sportbedarfe werden feste Bestandteile im Rahmen von Infrastrukturplanung, insbesondere bei Bau und Entwicklung von Wohnquartieren.

Ziel der Stadtplanung ist insofern die bewegungsfördernde Stadt.

Vorhandene Sportflächen müssen gesichert und der Verlust von Sportflächen grundsätzlich verhindert werden. Ist der Erhalt im konkreten Einzelfall nicht möglich, muss eine Verlagerung beziehungsweise eine mit Blick auf die für den Sport nutzbaren Kapazitäten vollwertige Kompensation, jeweils im lokalen Umfeld erfolgen, also in einem rund vier Kilometer großen Umkreis der betreffenden Sportfläche (d. h. im lokalen Sport- und Bewegungsraum).

Bei der Neuplanung einer Ersatzsportfläche ist auch der im Wege der Sportflächenbedarfsermittlung gegebenenfalls festgestellte zusätzliche Bedarf zu berücksichtigen.

Das gemeinsame Ziel muss sein, die Sportstätten bedarfsorientiert auszubauen, die Nutzungsintensität durch eine hohe Auslastung der entsprechenden Anlagen zu erhöhen.

Hierzu ist das Fortbestehen vorhandener und die Erschließung neuer Sportflächen im Zuge der Stadtteilentwicklung besonders wichtig. Hierdurch sollen auch neue Räume für Sport und Bewegung beispielsweise in sozialen Einrichtungen der Quartiere (Kitas, user der Jugend o. ä.) identifiziert und nutzbar gemacht werden.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten, das Ergebnis der aktuell erstellten Sportstättenbedarfsermittlung dem zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung vorzulegen.

 

Anhänge

keine Anlage/n