Sportcampus an den Schulen Oldenfelde (Stadtteilschule u. Gymnasium) weiter entwickeln zur Kooperation Schule, Stadtteil und Sportvereine Beschluss der Bezirksversammlung vom 05.02.2026 (Drs. 22-2556.1)
Letzte Beratung: 07.05.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.14
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Fachbehörden und die Verwaltung werden gebeten, gemeinsam mit den Schulen (Stadtteilschule u. Gymnasium), ein Konzept zu entwickeln, damit eine enge Kooperation der Schulen mit dem Bezirk, dem Stadtteil und den Sportvereinen entsteht, mit dem Ziel, sich dem Stadtteil für die Bürgerinnen und Bürger noch weiter zu öffnen.
Die Ergebnisse sind den zuständigen Ausschüssen der Bezirksversammlung vorzulegen.
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung und die Behörden für Finanzen und Bezirke nehmen wie folgt Stellung:
In der Drs. 22/14236 und 22/14400 wurden die geplanten Baumaßnahmen zur Erweiterung des Doppelstandorts Gymnasium und Stadtteilschule Oldenfelde dargestellt. Dazu gehören auch die Sportflächen. Bereits in der Stellungnahme der für Bildung zuständigen Behörde (BSFB) zur Drs. 21-3033 der BV-Wandsbek wurde betont, dass die BSFB weiterhin das Ansinnen unterstützt, und auf dem gemeinsam vom Gymnasium Oldenfelde und von der Stadtteilschule Oldenfelde genutzten Schulgelände ein Außenspielfeld plant. Dieses Außenspielfeld ist Ersatz für den bisherigen Schulsportplatz, der durch die anstehenden Hochbauarbeiten entfallen wird. Eine Finanzierung von Baumaßnahmen über die schulischen Bedarfe hinaus ist nicht möglich.
Die Möglichkeiten der Mitnutzung / Nutzungsüberlassen der schulischen Sportflächen durch Sportvereine ist bereits in der „Rahmenvereinbarung über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten sowie Freigabe von Schulhofflächen und -sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze“ verbindlich für ganz Hamburg geregelt. die
Grundsätzlich stehen Schulsportstätten den Sportvereinen montags bis freitags von 17 Uhr bis 22 Uhr zur Verfügung. Sie können auch an Sonnabenden, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien durch Sportvereine genutzt werden. Die Vergabe der in der Rahmenvereinbarung genannten Nutzungszeiten an Vereine etc. erfolgt durch die Bezirksämter.
Im Rahmen des Konzeptes der selbstverantworteten Schule liegt es in der Zuständigkeit der Schulleitungen ggf. weitergehende Regelungen mit Dritten zu treffen. Die Schulen können daher selbst entscheiden, inwieweit sie sich weiter dem Stadtteil öffnen. Eine Beteiligung der Bildungsbehörde ist dabei nicht erforderlich.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Es besteht derzeit ein Austausch mit dem Fachamt Sozialraummanagement Wandsbek - Abteilung Sport, dem Architekturbüro sowie mit den potenziell nutzenden Vereinen. Das Architekturbüro von SBH erarbeitet in Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek – Fachamt SR ein Konzept einschließlich eines Entwurfs. Sobald die Endfassung vorliegt, wird diese der Bezirksversammlung Wandsbek zur Kenntnis gegeben.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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