22-0241

Spendenzahlung des Vereins zur Förderung von Forschung und Lehre am Bundeswehrkrankenhaus Hamburg e.V.

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 30.09.2024 Hauptausschuss Ö 7.4

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Wandsbek wurde informiert, dass der Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Bundeswehrkrankenhaus Hamburg e.V. aufgelöst wird. In § 2 Nr. 5 der Vereinssatzung vom 26. Februar 2008 ist geregelt, dass das Vermögen des Vereins bei Auflösung an das Bezirksamt Wandsbek fällt. Allerdings soll das Vermögen nur mit der Auflage an das Bezirksamt übergehen, dass dieses ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden ist. In Abstimmung mit dem Rechtsamt handelt es sich hierbei um eine Spende, die nach detaillierter Prüfung annahmefähig ist. Die Vereinsauflösung ist nun erfolgt und das Restvermögen in Höhe von 181,99 € wurde an das Bezirksamt ausgezahlt.

 

Das Restvermögen wird der Bezirksversammlung Wandsbek zur Verfügung gestellt, damit es für gemeinnützige Vorhaben eingesetzt werden kann.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme und um Benennung einer gemeinnützigen Maßnahme gebeten, die mit der Spendenzahlung in Höhe von 181,99 € teilfinanziert wird.

 

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