Sozialräumliche Anforderungsanalyse liegt in der Verantwortung des jeweiligen Bezirksamtes. Kleine Anfrage vom 14.11.2022
In der Drucksache 21-5566.1 nimmt die zuständige Fachbehörde Stellung zu der Frage:
„Wird die gerechte Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte für den
Bezirk Wandsbek noch angestrebt?“
Die zuständige Fachbehörde antwortet u.a.:
„Bei der Prüfung eines neuen Standortes für die öffentlich-rechtliche Unterbringung wird ein umfänglicher Kriterienkatalog genutzt. In die Prüfung sind die jeweiligen Bezirksämter und die betroffenen Fachbehörden einbezogen. Die sozialräumliche Anforderungsanalyse liegt in der Verantwortung des jeweiligen Bezirksamtes.“
Die Basisdaten für die sozialräumliche Analyse im Bezirk Wandsbek und der einzelnen Stadtteile vom Bezirk Wandsbek müssen vom Bezirksamt Wandsbek und den einzelnen Fachbehörden erarbeitet werden.
Die Fachbehörden sind verpflichtet laufend dem Bezirksamt Wandsbek die Veränderungen mitzuteilen, damit eine jeweils aktuelle sozialräumliche Analyse pro Stadtteil vorgelegt werden kann.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.