Sozialer Arbeitsmarkt: Gemeinwohlorientierte Stadtteil- und Beschäftigungsprojekte im Bezirk Wandsbek mit einer zusätzlichen Förderung absichern! Debattenantrag der Fraktion Die Linke
Anfang 2019 ist das Teilhabechancengesetz (THCG) in Kraft getreten. Dadurch wurden zwei neue Instrumente geschaffen, die zum Ziel haben, Langzeitarbeitslosen eine Perspektive durch Teilhabe am Arbeitsleben zu eröffnen.
Durch den neuen § 16e SGB II kann für zwei Jahre ein Lohnkostenzuschuss für Personen beantragt werden, die länger als 2 Jahre arbeitslos waren. Der neue § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) hat als Zielgruppe Personen, die innerhalb der letzten 7 Jahre mindestens 6 Jahre SGB-II-Leistungen bezogen haben. Öffentliche, private oder gemeinnützige Arbeitgeber_innen erhalten für die Beschäftigung dieser Personen einen Lohnkostenzuschuss für maximal fünf Jahre. Der Zuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren 100 Prozent des tariflichen Entgelts (mindestens Mindestlohn) und sinkt danach jährlich um jeweils 10 Prozentpunkte bis auf 70 Prozent im fünften Jahr ab. Damit trägt der Bundesgesetzgeber erstmals der Tatsache Rechnung, dass Menschen, die schon seit vielen Jahren von Arbeit ausgegrenzt wurden, mehr benötigen als eine Grundsicherung, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Wichtig sind eine als sinnstiftend erlebte Aufgabe und eine angemessene Entlohnung.
Nun müssen in Hamburg und in den Bezirken alle Anstrengungen unternommen werden, möglichst schnell möglichst viele Personen in eine geförderte Beschäftigung zu bringen. Privatwirtschaftliche, aber auch öffentliche Arbeitgeber_innen werden potenzielle Bewerber_innen voraussichtlich nach ihrer Eignung, die sinkenden Lohnkostenzuschüsse erwirtschaften zu können, auswählen. Daher ist es wichtig und vom Bundesgesetzgeber auch so vorgesehen, dass es einen Mix von Arbeitsangeboten gibt. Auf Beschäftigungsträger kann keinesfalls verzichtet werden, um die angestrebte Teilhabe für Menschen, die einen geschützteren Rahmen benötigen und auch selbst haben möchten, zu gewährleisten. Gleichzeitig wird oft in diesen Projekten ein wichtiger Beitrag zur Versorgung in benachteiligten Stadtteilen (günstiges Essen, Senioren/-innen-Begleitung etc.) geleistet.
Im Bezirk Wandsbek verknüpfen z. B. folgende Projekte das Angebot öffentlich geförderter Beschäftigung mit sozialen und stadtteilbezogenen Zwecken: Tierhaus, Naturerlebnispfad, Stadtteilcafé, Fahrradstation, Pflege des Verkehrsübungsplatzes und des Basketballplatzes sowie Inklusionscafé JETZT (Alraune) in Steilshoop.
Die zusätzlichen Bundesmittel in Höhe von 4 Mrd. Euro, die auf die Jobcenter verteilt wurden, könnten zudem auch weitere sinnvolle bezirkliche Sozialprojekte ermöglichen. Der erhebliche Aufwand für Mieten, Organisation und Betreuung, der durch die geförderten Beschäftigungsverhältnisse entsteht, sowie die absinkenden Lohnkostenzuschüsse können von den Trägern sozialer Projekte kaum refinanziert werden. Sie erbringen Dienstleistungen für Arme, die diese Leistungen eben nicht am Markt kaufen können, und erzielen daher keine oder nur sehr geringe Einnahmen. Diese Projekte sind zur Fortführung unter den neuen Rahmenbedingungen daher auf eine zusätzliche finanzielle Förderung angewiesen.
Nun sieht die Sozialbehörde aber ab sofort entgegen dem Koalitionsvertrag eine strikte Trennung von Arbeitsmarktpolitik und der Förderung von Armuts- oder Stadtteilprojekten vor. Sie will die Finanzierung des sozialen Aspektes vor allem den Bezirken aufbürden und gleichzeitig selbst die 4,3 Mio. Euro, mit denen die Hansestadt bislang Armuts- und Quartiers-Beschäftigungsprojekte unterstützte, so weit wie möglich kürzen. Und dies, obwohl jeder Arbeitsplatz die Stadt zusätzlich entlastet, weil sie so weniger Anteile an den „Kosten der Unterkunft“ zahlen muss.
Die Sozialbehörde plant nach Protesten der gemeinnützigen Einrichtungen sowie der LINKEN für zukünftige Förderungen eine Förderrichtlinie. Dabei will sie die Quartiersfonds der Bezirke an der Finanzierung beteiligen. Diese müssen jedoch bereits für viele bezirkliche Projekte eingesetzt werden und sind ohnehin schon finanziell unzureichend ausgestattet. Dabei könnte die Stadt die eingesparten „Kosten der Unterkunft“ für die zusätzliche Förderung von sozialen Stadtteilprojekten mit Arbeitsmarktbezug einsetzen (sog. Passiv-Aktiv-Transfer, PAT). Eine Bereitschaft dazu gibt es bislang jedoch nicht.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
1. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) wird gebeten,
a. die zusätzliche Förderung von gemeinwohlorientierten Stadtteil- und Beschäfti-
gungsprojekten zügig und im notwendigen Umfang umzusetzen;
b. die Mittel für die Förderung der unter a. genannten Projekte vollständig zur Verfü-
gung zu stellen oder dafür zu sorgen, dass der Quartiersfonds entsprechend
dem Förderbedarf aufgestockt wird;
c. sich bei der Finanzbehörde dafür einzusetzen, die finanziellen Spielräume des
Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) in Hamburg zu nutzen, um möglichst viele geförderte
Stellen – auch im Bezirk Wandsbek – schaffen zu können;
sich - wie im Koalitionsvertrag formuliert - gegenüber dem Jobcenter dafür einzu-
setzen, dass Bundesmittel nicht wieder wie 2018 zurückgezahlt, sondern voll-
ständig ausgeschöpft und auch Wege gefunden werden, damit in den Bezirken
zusätzliche soziale Projekte zu ermöglichen.
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