Bezirk Wandsbek: So viele Arbeitslose wie möglich beschäftigten
Das Teilhabechancengesetz ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten und führt die beiden neuen Fördermöglichkeiten „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ins Sozialgesetzbuch (SGB) II ein. Langzeitarbeitslose sollen durch einen Lohnkostenzuschuss sowie individuelle Unterstützung und Betreuung wieder am Arbeitsleben teilhaben können.
Ziel der Stadt Hamburg muss es sein, die kompletten Bundesmittel abzurufen, um so viele Langzeitarbeitslose wie möglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Insbesondere im Bezirk Wandsbek besteht ausreichend Potenzial, um viele zusätzliche, auch im Gemeinwohl liegende, Arbeitsplätze für Menschen aus Langzeitarbeitslosigkeit zu erschließen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:
1.) Welche Betriebe, Träger oder Einrichtungen in Wandsbek nutzen aktuell die neue Fördermöglichkeit gem. § 16e neu und 16i? Bitte Anzahl der Beschäftigten und Einsatzbereiche sowie Stadtteile nennen und nach 16e und 16i unterscheiden.
2.) Wie viele Arbeitslose wurden bis 31.12. 2018 in diesen Betrieben, bei den Trägern oder Einrichtungen mit einer Lohnkostenförderung nach § 16 e SGB II oder aus Bundesprogrammen sozialversicherungspflichtig monatsdurchschnittlich beschäftigt?
3.) Soll der Ist-Stand der Beschäftigung im Jahr 2019 erweitert werden? Wenn ja, wie und bei welchen Betrieben, Trägern und Einrichtungen? Wenn nein, warum nicht?
4.) Hat der Senat bereits eine Erhebung vorgenommen, um zu ermitteln, wie viele Arbeitslose in Wandsbeker Behörden oder von Wandsbeker Einrichtungen maximal beschäftigt werden könnten? Wer wurde befragt? Sollte die Anzahl nicht bekannt sein, ist darzulegen, warum die Anzahl nicht bekannt ist!
5.) Die Hamburgische Bürgerschaft hat beschlossen, einen Mindestlohn in Höhe von zwölf Euro für die Beschäftigten der Stadt und der zu ihr gehörenden Betriebe einzuführen. Wie viel Euro pro Stunde wird den Arbeitgebern bei der Zuteilung von Mitteln für die Entlohnung zugestanden?
6.) Plant der Senat die Zuteilung von Mitteln für die Entlohnung für soziale Arbeitgeber bzw. Zuwendungsempfänger auch auf 12 Euro pro Stunde zu erhöhen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
7.) Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes des Bundes wird eine Milliarde Euro pro Jahr auf die Jobcenter verteilt. Wie viele Mittel bekommt das Hamburger Jobcenter pro Jahr zusätzlich zu den ohne das Teilhabechancengesetz zugeteilten Mitteln?
8.) Wie viele Beschäftigungsplätze können aus den für Hamburg vorgesehenen Mittel unterteilt nach den Bezirken finanziert werden, wenn man von einer durchschnittlichen Wochenstundenzahl von 30 Stunden ausgeht? Die Berechnungsgrundlage ist beizufügen.
9.) Wie viele Arbeitsplätze werden aus den für Hamburg vorgesehenen Mittel geplant? Werden damit die zusätzlichen Mittel ausgeschöpft?
10.) Sind die im Rahmen des Teilhabechancengesetzes zugewiesenen Mittel an den Bund zurückzugeben, wenn die Mittel vom Jobcenter nicht ausgeschöpft worden sind? Ist geplant, die Mittel für etwas anderes als die zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einzusetzen? Wenn ja: welche Maßnahmen sollen durchgeführt bzw. für welche Kosten sollen die Mittel, die wegen des Teilhabechancengesetzes zusätzlich nach Hamburg fließen, verwendet werden?
11.) Welcher Ausschöpfungsgrad ist angedacht?
12.) Hat das Hamburger Jobcenter schon einmal Mittel an den Bund zurückgegeben? Wann und in welcher Höhe und warum wurden die Mittel nicht ausgeschöpft?
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