20-4416

Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für Alle! Auswirkungen des Teilhabegesetzes auf Harburg

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
12.04.2021
13.01.2020
11.11.2019
29.01.2019
Sachverhalt


 

Am 1. Januar 2019 trat das Teilhabechancengesetz in Kraft. Damit wird der § 16e SGB II modifiziert und im §16i SGB II ein neues Instrument geschaffen. Durch den neuen § 16e SGB II kann ein Lohnkostenzuschuss beantragt werden für Personen, die länger als zwei Jahre arbeitslos waren. Im ersten Jahr einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit beträgt der Zuschuss 75 Prozent des Lohns und im zweiten 50 Prozent. Der § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) hat als Zielgruppe Personen, die innerhalb der letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre SGB-II-Leistungen bezogen haben. Öffentliche und private Arbeitgeber/-innen erhalten für die Beschäftigung dieser Personen einen Lohnkostenzuschuss für maximal fünf Jahre. Der Zuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren 100 Prozent des Entgelts und sinkt danach jährlich um jeweils 10 Prozentpunkte bis auf 70 Prozent im fünften Jahr ab.

Für Hamburg könnte das eine Förderung für bis zu 3.000 Stellen bedeuten.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung Harburg möge beschließen, dass ein Vertreter der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und vom jobcenter.team.arbeit.hamburg“ sowie ein Vertreter der Träger in eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Integration und des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus eingeladen werden, um zu berichten, welche Auswirkungen die Gesetzesänderung für die bestehenden Projekte im Bezirk Harburg hat bzw. welche Möglichkeiten für die Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt zukünftig eröffnet werden sollen.