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Silvester nicht den Chaoten überlassen! Die Jahreswende wieder zum Familienfest machen. Debattenantrag der AfD-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.11.2021
Sachverhalt

 

Es dauert nicht mehr lange und wir verabschieden, erneut unter besonderen Bedingungen, dass nun bald endende Jahr 2021.

 

Nach einem generellen Feuerwerksverbot, wie beim vergangenen Jahreswechsel, sieht es derzeit nicht aus. Dies gilt es zu begrüßen, entbindet jedoch nicht davon Vorsorge zu treffen.

Dass Feuerwerk häufig in die falschen Hände gerät, wurde leider über viele Jahre hinweg bewiesen und ist maßgeblich für den, mittlerweile angeknacksten, Ruf des Silvesterfestes verantwortlich.

Auch dass die von der Sprengstoffschutzverordnung lediglich an Sylvester zwischen 23.00 Uhr bis 01.00 Uhr in der Früh „erlaubten“ Zeiten von Jahr zu Jahr aufgeweicht werden, ist kein Geheimnis. Genauso bekannt auch dass die Kontrolleinheiten personell zu dürftig ausgestattet sind, sowie die außer an Sylvester 2020, immer am Limit arbeitenden Rettungsdienste

Es deutet vieles darauf hin, dass Sylvester in diesem Jahr weniger ruhig als im letzten Jahr werden wird und damit auch die bekannten Probleme zurückkehren werden.

 

Einige öffentliche Plätze wurden bereits vorsorglich als Verbotszonen benannt.

Dafür wird viel „geböllert“ an Orten, die aus anderen Gründen nicht wirklich dafür geeignet sind.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

1.  Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Plätze zu lokalisieren, wo unter Wahrung von 
     Sicherheitsabständen, ein Zusammenkommen von Familien und Gruppen zum Zünden
    des Feuerwerks ermöglicht werden kann,

 

2.  Die Verwaltung wird gebeten, mit einer Kampagne über die Folgen unsachgemäßer 
     Benutzung von Feuerwerk für Mensch, Tier und Natur aufzuklären.,

 

3.  Die Verwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem NABU, temporäre  
     Hinweisschilder in Gebieten von durch Feuerwerk besonders gefährdeter Flora und   
     Fauna zu errichten.

 

Anhänge

keine Anlage/n