Regionale Bildungskonferenzen (RBK) im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 23.03.2023
Letzte Beratung: 05.06.2023 Ausschuss für Soziales Ö 9.2
Mit der Drucksache XIX-44848 wurde am 15.01.2014 ein Sachstandsbericht sowie ein fachlicher und organisatorischer Ausblick zu den Regionalen Bildungskonferenzen der Bezirksversammlung vorgelegt.
Im Ausblick wurde festgestellt, dass "die Einrichtung lokaler Bildungskonferenzen kein Selbstzweck sein sollen, sondern den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Arbeit und für das Thema Bildung in ihren Sozialräumen Vorteile bringen".
Der Bezirk Wandsbek verfügt über die mit Abstand größte Anzahl der lokalen RBK-Gebiete (zum Vergleich: drei in Mitte; vier in Nord und Bergedorf; fünf in Eimsbüttel; sechs in Altona und zwei sog. subregionale Ebenen in Harburg). Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat die Entwicklungen ausgewertet und eine Empfehlung erarbeitet, wie die Zukunft des RBK - Prozesses aussehen kann:
"…Hierbei sollen die RBK auf regionaler /lokaler Ebenen den Kern der RBK-Struktur bilden. Sie sollen i.d.R. zwei - viermal im Jahr tagen und sie müssen nicht notwendigerweise als Vollversammlung stattfinden. Je nach Anlass und Thema können auch andere Veranstaltungsformate wie Fachtage o. Ä. nutzbringend sein, die sich nur an einen Teil, der Bildungsakteure richtet. Das jeweilige Veranstaltungsformat und der Teilnehmerkreis sollen zwischen der Steuerungsgruppe und der lokalen Ebene abgestimmt werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass Bildungskonferenzen auf bestehende Strukturen aufsetzen bzw. diese integrieren."
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) antwortet unter Beteiligung des Bezirksamts Wandsbek wie folgt: 24.04.2023
Auftrag der Regionalen Bildungskonferenzen (RBK) gemäß § 86 Hamburgisches Schulgesetz ist es, zu einem an den Bedürfnissen der Familien ausgerichteten schulischen Bildungs- und Erziehungsangebot in der Region beizutragen. Eine RBK dient dabei in erster Linie der Information über Bildungsthemen und dem Erfahrungsaustausch. Sie bietet einen Rahmen für eine gelingende Zusammenarbeit von mit Bildungsfragen beschäftigten Menschen und Institutionen auf regionaler Ebene (Stadtteile, Bezirke).
In den Bezirken wird auch mit Lokalen Bildungskonferenzen (LBK) für einzelne Stadtteile gearbeitet. Dabei werden schwerpunktmäßig Themen bearbeitet, die entweder regional oder für ganz Hamburg bildungspolitisch von großer Bedeutung sind. Für letzteres ist die Ganztagsschulentwicklung oder die Zuwanderung geflüchteter Menschen beispielhaft.
RBK helfen dabei, den Austausch zwischen unterschiedlichen Akteuren zu fördern, zu informieren und ggf. Strukturen zu schaffen, in deren Rahmen die Kooperation zwischen den Bildungseinrichtungen insgesamt oder bezogen auf ein Thema weiterentwickelt werden kann.
Für die Einberufung, Durchführung und inhaltliche Themensetzung der RBK sind die Bezirklichen Steuerungsgruppen verantwortlich. Sie definieren in den Bezirken Handlungsschwer-punkte, die regional unterschiedlich sein können und in RBK bearbeitet werden. Ihren Kern bilden stets Schulaufsichten der Behörde für Schule und Berufsbildung und Vertreterinnen und Vertreter des jeweiligen Bezirksamtes.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer RBK repräsentieren je nach Thema Bildungseinrichtungen (in erster Linie Schulen und Kindertageseinrichtungen), den Bereich der Jugendhilfe, Stiftungen, ggf. Verbände sowie Vertretungen aus anderen Fachbehörden und Bezirksämtern usw. Die Zusammensetzung der Konferenzen ist regional und je nach Anlass der Sitzung unterschiedlich.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die BSB die Fragen wie folgt:
Seit ihrer Einführung im Jahre 2010 werden Bildungskonferenzen im Bezirk Wandsbek fortlaufend geplant und durchgeführt. Eine genaue Übersicht ist der Anlage zu entnehmen.
Regionale Bildungskonferenzen unterliegen einem ständigen Prozess der Weiterentwicklung und leben vom Austausch darüber. So haben die Formate sich teilweise verändert und die bearbeiteten Themen entsprechen den sich wandelnden Bedarfen in den jeweiligen Stadtteilen bzw. Bezirken. Dies erfolgt auf Grundlage des genannten Konzeptes, dass für Bildungskonferenzen hamburgweit fortwährend für alle Bezirke gilt. Die konzeptionelle Gesamtsteuerung der Bildungskonferenzen in der Stadt Hamburg erfolgt durch das fachlich zuständige Referat der Behörde für Schule und Berufsbildung. Der Austausch darüber und eine Überprüfung der Wirksamkeit sind sichergestellt über die regelmäßig stattfindenden Arbeitstreffen der bezirklichen Bildungskoordination mit der Behörde für Schule und Berufsbildung, die bezirklichen Steuerungsgruppen sowie die Sitzungen der Lenkungsgruppe.
"- § 86 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG),
- die von den Wohlfahrtsverbänden und der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossene "Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Ganztagsschule
-die Leitziele der Globalrichtlinie "Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung"
-die Leitziele der Globalrichtlinie "Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe"
-die Leitziele der Globalrichtlinie "Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit in den Bezirken"
-dass "Rahmenkonzept Kinder und Jugendkultur in Hamburg 2012"
vom Bezirksamt Wandsbek noch berücksichtigt?
Regionale Bildungskonferenzen sollen gemäß § 86 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) als zu einem an den Bedürfnissen der Familien ausgerichteten schulischen Bildungs- und Erziehungsangebot in der Region beitragen. Dabei steht Bildung im weiten Sinne im Fokus. RBK bieten als Fachgremium Gelegenheit, sich in den Bezirken und Stadtteilen mit bildungspolitischen Themen auseinanderzusetzen.
Akteurinnen und Akteure unterschiedlicher Berufsfelder mit Bildungsbezug von schulischen und außerschulischen Bildungspartnern werden informiert, diskutieren miteinander, treffen Verabredungen und gehen gegebenenfalls gemeinsame bildungspolitische Vorhaben an. Neben Themen von gesamtstädtischer Bedeutung wie Ganztagsschulen, Bildung für nachhaltige Entwicklung und die Integration Neuzugewanderter, sind die Bildungsschwerpunkte in den sieben Hamburger Bezirken oft unterschiedlicher Natur. Dem trägt die Flexibilität der RBK Rechnung. Dabei gewährleistet die Expertise der Steuerungsgruppen, dass die Bedarfe und Bedürfnisse im Bezirk oder in den Stadtteilen aufgenommen und bearbeitet werden. Dies ist ein Vorteil der RBK, die zudem ohne formalisiertes Verfahren Themen behandeln können und so eine Rückkoppelung unter den Bildungsakteuren möglich machen.
Die genannten Grundlagen werden dadurch berücksichtigt, dass erwähnte Inhalte und Themenkomplexe im Prozess der Bildungskonferenzen im Bezirk Wandsbek regelmäßig – unter diversen Gesichtspunkten und mit unterschiedlicher, lokal abhängiger, Gewichtung – Berücksichtigung finden. Zudem wirken Vertreterinnen und Vertreter der Fachbereiche entweder an der Planung und Durchführung von Bildungskonferenzen aktiv mit oder werden – abhängig vom konkreten Thema – zu Bildungskonferenzen eingeladen, um sich fachlich einbringen zu können.
Entfällt.
Für die regelhafte Durchführung von RBK und weiteren Aktivitäten zur regionalen Steuerung und Vernetzung ist pro Bezirk eine Stelle zur Unterstützung der Schulaufsichten vorgesehen. Davon entfallen jeweils 50 Prozent der Arbeitszeit auf die Leitung der Geschäftsstelle Regionale Bildungskonferenzen im Bezirk. Die Dienst- und Fachaufsicht für sämtliche Mitarbeiten-den der RBK-Geschäftsstellen der Bezirke liegt bei der Behörde für Schule und Berufsbildung. Zum 1. Februar 2023 ist die RBK-Geschäftsstelle Wandsbek gerade wieder mit einer vollzeit-beschäftigten Person nachbesetzt worden, deren Arbeitsanteil im Kontext RBK bei 50 Prozent liegt. Räumlich befindet sich die Geschäftsstelle RBK Wandsbek im Fachamt Sozialraummanagement des Bezirks Wandsbek (Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg).
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die bezirkliche Bildungskoordination für die strategische Ausrichtung und operative Umsetzung der Bildungskonferenzen zuständig ist, die Geschäfts-stelle dagegen für organisatorische Fragen rund um Bildungskonferenzen. Dennoch sind die Übergänge fließend und nicht in Stein gemeißelt, die Arbeitsaufteilung erfolgt kollegial und ergebnisorientiert.
Das Aufgabenprofil der bezirklichen Koordination ist ein Teil der dem Personalservice des Bezirksamts Wandsbek vorliegenden Stellenbeschreibung, das Aufgabenprofil der Mitarbeitenden der RBK-Geschäftsstellen liegt verantwortlichen Personen der Behörde für Schule und Berufsbildung vor.
Eine Geschäftsordnung der Geschäftsstelle RBK Wandsbek ist nicht vorhanden und auch nicht vorgesehen.
Der Austausch zwischen der Bezirklichen Bildungskoordination und der RBK-Geschäftsstelle Wandsbek erfolgt seit 2010 regelmäßig auf Arbeitsebene, im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Planung und Umsetzung von Bildungskonferenzen im Bezirk, mehrmals pro Woche.
Eine Berichterstattung in der Bezirksversammlung Wandsbek zu Bildungskonferenzen ist bislang nicht erfolgt.
Übersicht über Regionale und Lokale Bildungskonferenzen Wandsbek
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