21-6768

Regionale Bildungskonferenzen (RBK) im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 23.03.2023

Anfrage gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 13.04.2023 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.2

Sachverhalt

 

Mit der Drucksache XIX-44848 wurde am 15.01.2014 ein Sachstandsbericht sowie ein fachlicher und organisatorischer Ausblick zu den Regionalen Bildungskonferenzen der Bezirksversammlung vorgelegt.

Im Ausblick wurde festgestellt, dass "die Einrichtung lokaler Bildungskonferenzen kein Selbstzweck sein sollen, sondern den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Arbeit und für das Thema Bildung in ihren Sozialräumen Vorteile bringen".

 

Der Bezirk Wandsbek verfügt über die mit Abstand größte Anzahl der lokalen RBK-Gebiete (zum Vergleich: drei in Mitte; vier in Nord und Bergedorf; fünf in Eimsbüttel; sechs in Altona und zwei sog. subregionale Ebenen in Harburg). Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat die Entwicklungen ausgewertet und eine Empfehlung erarbeitet, wie die Zukunft des RBK - Prozesses aussehen kann:

"…Hierbei sollen die RBK auf regionaler /lokaler Ebenen den Kern der RBK-Struktur bilden. Sie sollen i.d.R. zwei - viermal im Jahr tagen und sie müssen nicht notwendigerweise als Vollversammlung stattfinden. Je nach Anlass und Thema können auch andere Veranstaltungsformate wie Fachtage o. Ä. nutzbringend sein, die sich nur an einen Teil, der Bildungsakteure richtet. Das jeweilige Veranstaltungsformat und der Teilnehmerkreis sollen zwischen der Steuerungsgruppe und der lokalen Ebene abgestimmt werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass Bildungskonferenzen auf bestehende Strukturen aufsetzen bzw. diese integrieren."

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wie ist der Sachstand der Regionalen Bildungskonferenzen und wie oft haben die einzelnen Regionalen Bildungskonferenzen seit 2014 mit welchem Thema getagt? Bitte in tabellarischer Form, wie in Drucksache XIX-4848 in der Anlage dargestellt

 

  1. Wird das "Konzept für die Umsetzung der Regionalen Bildungskonferenzen" (Neufassung vom 27.02.2014) im Bezirk Wandsbek noch eingehalten oder gibt es bereits Änderungen?

 

  1. Werden die Grundlagen für die Arbeit der Regionalen Bildungskonferenzen insbesondere:

"- § 86 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG),

- die von den Wohlfahrtsverbänden und der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossene "Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Ganztagsschule

-die Leitziele der Globalrichtlinie "Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung"

-die Leitziele der Globalrichtlinie "Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe"

-die Leitziele der Globalrichtlinie "Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit in den Bezirken"

-dass "Rahmenkonzept Kinder und Jugendkultur in Hamburg 2012"

 

 

vom Bezirksamt Wandsbek noch berücksichtigt?

 

  1. Wenn ja, in welcher Form?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

 

  1. Wie ist die RBK-Geschäftsstelle ausgestattet und wo befindet sich die RBK-Geschäftsstelle?

 

  1. Wie erfolgt die Arbeitsaufteilung zwischen der Bezirklichen Bildungskoordination und der RBK-Geschäftsstelle, welche Aufgabenprofile sind definiert und gibt es eine Geschäftsordnung?

 

  1. Wie oft und in welcher Form haben die Bezirkliche Bildungskoordination und die Geschäftsstellen kooperiert und ihre Erfahrungen ausgetauscht?

 

  1. Wann wurde zuletzt in der Bezirksversammlung Wandsbek von den Bezirklichen Bildungskonferenzen berichtet?

 

 

 

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