Regionale Bildungskonferenzen (RBK) im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 23.03.2023
Letzte Beratung: 13.04.2023 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.2
Mit der Drucksache XIX-44848 wurde am 15.01.2014 ein Sachstandsbericht sowie ein fachlicher und organisatorischer Ausblick zu den Regionalen Bildungskonferenzen der Bezirksversammlung vorgelegt.
Im Ausblick wurde festgestellt, dass "die Einrichtung lokaler Bildungskonferenzen kein Selbstzweck sein sollen, sondern den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Arbeit und für das Thema Bildung in ihren Sozialräumen Vorteile bringen".
Der Bezirk Wandsbek verfügt über die mit Abstand größte Anzahl der lokalen RBK-Gebiete (zum Vergleich: drei in Mitte; vier in Nord und Bergedorf; fünf in Eimsbüttel; sechs in Altona und zwei sog. subregionale Ebenen in Harburg). Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat die Entwicklungen ausgewertet und eine Empfehlung erarbeitet, wie die Zukunft des RBK - Prozesses aussehen kann:
"…Hierbei sollen die RBK auf regionaler /lokaler Ebenen den Kern der RBK-Struktur bilden. Sie sollen i.d.R. zwei - viermal im Jahr tagen und sie müssen nicht notwendigerweise als Vollversammlung stattfinden. Je nach Anlass und Thema können auch andere Veranstaltungsformate wie Fachtage o. Ä. nutzbringend sein, die sich nur an einen Teil, der Bildungsakteure richtet. Das jeweilige Veranstaltungsformat und der Teilnehmerkreis sollen zwischen der Steuerungsgruppe und der lokalen Ebene abgestimmt werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass Bildungskonferenzen auf bestehende Strukturen aufsetzen bzw. diese integrieren."
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
"- § 86 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG),
- die von den Wohlfahrtsverbänden und der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossene "Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Ganztagsschule
-die Leitziele der Globalrichtlinie "Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung"
-die Leitziele der Globalrichtlinie "Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe"
-die Leitziele der Globalrichtlinie "Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit in den Bezirken"
-dass "Rahmenkonzept Kinder und Jugendkultur in Hamburg 2012"
vom Bezirksamt Wandsbek noch berücksichtigt?
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