Rahmenzuweisung "Bezirkliche offene Seniorenarbeit" - Festsetzung der Pauschalen für die Treffpunkte und Seniorengruppen im Bezirk Wandsbek für 2025 - Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Treffpunkte - Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Seniorengruppen - Rückstellung von Finanzmitteln für die Neuanmietung von Liegenschaften für die Treffpunkte Ritterstraße 39 und Ahrensburger Straße 169a - Förderung einmaliger Gemeinschaftsangebote in der Seniorenarbeit für 2025
1.1. Ausgangslage
Gem. Drs. 2009/01308 sind im Rahmen der bezirklichen Verantwortung für die kleinräumige Planung und Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit die Förderhöhen für die Treffpunkte und Seniorengruppen jährlich neu festzulegen.
In Wandsbek gibt es in 2024 insgesamt 17 Treffpunkte und 12 Seniorengruppen, die öffentlich gefördert werden.
Darüber hinaus werden jährlich wiederkehrende Zuwendungen für einmalige Gemeinschaftsangebote für Seniorinnen und Senioren gewährt.
1.2. Finanzvolumen 2025
Für das Haushaltsjahr 2025 stehen voraussichtlich insgesamt € 746.000 aus der Rahmenzuweisung „Seniorenarbeit“ für die bezirkliche offene Seniorenarbeit zur Verfügung.
Gegenüber dem Ansatz 2023 / 2024 stehen dem Bezirksamt Wandsbek € 1.000 weniger zur Verfügung. [1]
Die Verwaltung hat bei dem Vorliegen des Haushaltsplanungsentwurfes 2025/2026 gegenüber der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) einen Mehrbedarf i.H.v. € 63.000 angegeben.
Begründung für die Ansatzerhöhung
Ohne Verstärkung der Rahmenzuweisung im Haushaltsplan 2025/2026 ist die Finanzierung von zwei geplanten Neuanmietungen von besser geeigneten Räumlichkeiten für die Betriebe der Treffpunkte Eilbek und Tonndorf nicht realisierbar.
Auch eine Kostensteigerung bei den Miet- und Mietnebenkosten bei den bestehenden Alt-Mietverträgen könnte die Finanzierung der Einrichtungen im gewohnten Umfang gefährden. Gestaltungsmöglichkeiten bei der Weiterentwicklung der kleinräumigen bezirklichen offenen Seniorenarbeit und die Förderung neuer Projekte wären ohne Verstärkung der Rahmenzuweisung nicht finanzierbar.
Grundsätzlich ist eine Erhöhung der Rahmenzuweisung notwendig, auch mit dem Ziel hauptamtliche Treffpunktleitungen einsetzen zu können.
Allgemein ist zu beobachten, dass die ehrenamtlichen Strukturen in den Senioreneinrichtungen mit den zunehmenden Anforderungen des demografischen Wandels überfordert sind bzw. diese nicht aufgreifen können. Somit bleiben die Potentiale / Chancen dieser im Quartier gelegenen und durchfinanzierten Räume oft ungenutzt.
Aus der Rahmenzuweisung sind, neben den Pauschalen und Bewirtschaftungskosten der Treffpunkte und Seniorengruppen und der Zuschüsse für die einmaligen Gemeinschaftsangebote, die Fachausgaben des Bezirks- Seniorenbeirates und der Gesundheits- und Pflegekonferenz sowie alle weiteren Fachausgaben, die im Aufgabenfeld der kleinräumigen Seniorenarbeit entstehen können, zu leisten (siehe Anlage 1).
2.1 Festlegung der Pauschale für Treffpunkte („Seniorentreffs“)
Nach der neuen Richtlinie über die Förderung der bezirklichen offenen Seniorenarbeit in Hamburg sind Treffpunkte förderfähig, wenn sie die Anforderungen des § 2 Absatz 2 der Förderrichtlinie erfüllen:
Eine erhöhte Förderung erhalten Treffpunkte, die mindestens ein quartiersbezogenes Angebot vorhalten. Das Angebot muss regelmäßig stattfinden und über die Voraussetzungen nach Absatz 2 hinaus die sozialräumliche Ausrichtung des Treffpunktes befördern (§ 2 Absatz 3). Dies kann beispielsweise durch eine regelmäßige Kooperation mit anderen Einrichtungen und Organisationen, aber auch durch ein besonderes, regelmäßiges Engagement von Besucherinnen und Besuchern erfolgen. In Betracht kommen dabei zum Beispiel
Die Förderung für den Betrieb eines Treffpunktes erfolgt in Form eines Festbetrages, dessen Höhe sich nach dem Angebot des Treffpunktes richtet. Die Bezirksämter legen die Höhe der Festbeträge (Basisbetrag) einvernehmlich für den jeweiligen Haushaltszeitraum fest.
Beträge
Bestehender Treffpunkt (Existenz vor 2023) erfüllt die Anforderungen nach § 2 Absatz 2 der Förderrichtlinie nicht vollständig. |
Basisbetrag: € 11.000. |
Bestehender oder neuer Treffpunkt erfüllt die Anforderungen nach § 2 Absatz 2 der Förderrichtlinie. |
Basisbetrag + € 1.000 = € 12.000. |
Bestehender Treffpunkt erfüllt die Anforderungen nach § 2 Absatz 2 der Förderrichtlinie nicht vollständig, erfüllt aber eine Anforderung nach § 2 Absatz 3 der Förderrichtlinie. |
Basisbetrag + € 1.000 = € 12.000. |
Neuer oder bestehender Treffpunkt erfüllt zusätzlich zu den Anforderungen nach § 2 Absatz 2 mindestens ein regelmäßiges Angebot oder eine regelmäßige Maßnahme nach § 2 Absatz 3 der Förderrichtlinie. |
Basisbetrag + € 2.000 = € 13.000. |
Mit dem Festbetrag wird die inhaltliche Arbeit der Treffpunkte gefördert (Aufwandsentschädigung der Ehrenamtlichen, Honorarmittel für Kurse etc.). Raumkosten werden gesondert aus der RZ finanziert.
Es ist festzustellen, dass die Träger für 16 Treffpunkte den Basisbetrag + € 2.000 für das Förderjahr 2025 beantragt haben (Erfüllung der Anforderungen des § 2 Absatz 2 plus ein quartiersbezogenes Angebot).
Es wird vorgeschlagen, den Basisbetrag (Pauschale) unverändert beizubehalten und für das Jahr 2025 erneut auf € 11.000 festzusetzen.
2.2 Festlegung der Pauschale für Gruppen („Seniorengruppen“)
Um neben dem inhaltlichen auch einen finanziellen Zusammenhang der Seniorenarbeit in den Treffpunkten und Gruppen herzustellen, wird für die Berechnung der Höhe einer Pauschale für die Gruppen der Festbetrag der Treffpunkte als Bemessungsgrundlage gewählt.
Beide Angebotsformen sprechen die gleiche Zielgruppe an, halten ähnliche Angebote vor, jedoch in einem zeitlich unterschiedlichen Umfang. Den Gruppen wurden für 2024 je € 1.700 p.a. als Festbetrag gewährt.
Es wird vorgeschlagen, den Förderbetrag unverändert beizubehalten und für das Jahr 2025 erneut auf € 1.700 festzusetzen.
2.3 - Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Treffpunkte und
Seniorengruppen
- Finanzierung der Raumnutzungsentgelte für die Seniorengruppen
Neben dem genannten Finanzierungsrahmen für die inhaltliche Arbeit in den Treffpunkten und Gruppen im Zusammenhang mit der Auskömmlichkeit der Haushaltsmittel, wird auch im Haushaltsjahr 2025 die Möglichkeit gesehen, den Trägern der staatlich geförderten Treffpunkte und Gruppen zusätzliche Mittel („Sondermittel“) für besondere, einmalige Ausgaben / spezielle Maßnahmen gesondert eine Zuwendung zukommen zu lassen.
Es wird vorgeschlagen, die zusätzlichen Mittel pro Treffpunkt i. H. v. € 1.500 und pro Gruppe die zusätzlichen Mittel i. H. v. € 900 beizubehalten, so dass diese auf Antrag gewährt werden können.
Mit der Pauschale i. H. v. € 1.700 wird die inhaltliche Arbeit der Gruppen gefördert (Aufwandsentschädigung der Ehrenamtlichen, Sach- und Veranstaltungsausgaben). Auch die Raumnutzungsentgelte werden aus dem Festbetrag finanziert.
Analog der Finanzierung der Räumlichkeiten für den Betrieb von Treffpunkten wird vorgeschlagen, den Förderbetrag für die Gruppen und die zu zahlenden Raumnutzungsentgelte den Trägern zur Verfügung zu stellen.
2.4 Einmalige Gemeinschaftsangebote, Zuwendungen für diverse Kirchengemeinden:
Mit diesen Veranstaltungen und Ausfahrten bieten die Kirchengemeinden den Seniorinnen und Senioren, die aus finanziellen, sozialen oder gesundheitlichen Gründen keine Reisen mehr unternehmen können, die Möglichkeit, im kleinen Rahmen etwas Neues zu erleben, die tägliche Einsamkeit zu unterbrechen und
Kontakte zu knüpfen. Die Veranstaltungen und Ausfahrten werden überwiegend im engagierten Ehrenamt geplant und durchgeführt. Diese spezielle Veranstaltungsform wird in den Förderrichtlinien bei den förderfähigen Maßnahmen ausdrücklich aufgeführt.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der genannten Maßnahmen befürwortet.
Es wird vorgeschlagen, die in Anlage 2 aufgeführten einmaligen Gemeinschaftsangebote im beantragten Umfang von € 4.080 finanziell zu unterstützen.
2.5 Rückstellung für unterjährige Anträge auf Förderung
In 2024 wurden unterjährige Anträge auf Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten i. H. v. € 20.499,80 gestellt und vom Ausschuss für Soziales positiv beschieden. Hierfür war eine Rückstellung i.H.v. € 15.700 vorgesehen. Der Differenzbetrag i.H.v. € 4.799,80 wurde – wie auch im letzten Haushaltsjahr - aus den Finanzmitteln der Rückstellung für die Suche „Ritterstraße 39“ (s.u.) finanziert.
Für zu erwartende Anträge auf Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten und Projekten in der Seniorenarbeit wird vorgeschlagen, die Rückstellung i. H. v. € 15.700 beizubehalten.
Auch zukünftig wird es notwendig sein, für weitere, die offene Seniorenarbeit fördernde Projekte, insbesondere für die Entwicklung von interkulturellen und intergenerativen Maßnahmen, Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
Exkurs Treffpunkte Ritterstraße 39 / Eilbek und Ahrensburger Straße 169a / Tonndorf
Aufgrund der räumlichen Situation der Treffpunkte hat die Verwaltung Bedarfsanalysen (Suchaufträge) für besser geeignete Liegenschaften für den Betrieb der Treffpunkte Eilbek und Tonndorf an die Immobilien Service Zentrum GmbH (ISZ GmbH / vormals Sprinkenhof GmbH) in Auftrag gegeben. Derzeit liegen noch keine Suchergebnisse vor.
Es wird vorgeschlagen im Haushaltsplan 2025 Mittel i. H. v. von € 19.276 vorzuhalten, um bei erfolgreicher Suche nach geeigneten Räumen für den Betrieb eines Treffpunktes die höheren Mietkosten decken zu können.
Nach dargestellter Kalkulation verbleibt ein Restbetrag von € 215. Die Auskömmlichkeit der Mittel ist gegeben.
Mit der vorgeschlagenen Finanzverteilung für das Jahr 2025 wird es möglich sein, die bestehenden Einrichtungen im gewohnten Umfang zu fördern und darüber hinaus finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten für die Weiterentwicklung der kleinräumigen Seniorenarbeit und Förderung neuer Projekte zu schaffen.
Der Ausschuss für Soziales wird um Zustimmung gebeten.