21-8506

Radverkehr Saseler Weg/Farmsener Landstraße Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.10.2023 (Drs. 21-7810)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 11.04.2024 Regionalausschuss Walddörfer Ö 7.1

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung bekräftigt ihren Beschluss mit der Drs. 21-7361 und fordert den Landesbetrieb r Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) dazu auf, i.S.d. Stellungnahme der VD 51 (vgl. Drs. 21-7599) ein Verkehrsgutachten für die Kreuzung Saseler Weg/Farmsener Landstraße in Auftrag zu geben, um andere Möglichkeiten der Verkehrsführung für den Bereich zu prüfen.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

 

Die Farmsener Landstraße ist eine Hauptverkehrsstraße in der Zuständigkeit der BVM. Die BVM beauftragt den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) mit der Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen. Sollte für die Planung einer Maßnahme ein Verkehrsgutachten erforderlich sein, wird dies bei entsprechender Beauftragung der BVM durch den LSBG initiiert.

 

Derzeit plant oder realisiert der LSBG auf absehbare Zeit leider kein Projekt in der Farmsener Landstraße und im Knotenpunkt mit dem Saseler Weg, im Zuge dessen auch eine Optimierung der Verkehrsführung integriert werden könnte. Daher können in Anbetracht der weiterhin stark begrenzten Ressourcen in Verbindung mit der Vielzahl anderer hochprioritärer Maßnahmen in der gesamten Stadt etwaige Optimierungen der Verkehrsführung im angesprochenen Knotenpunkt voraussichtlich erst mittel- bis langfristig angegangen werden.

 

Die Unfallauswertung der Verkehrsdirektion zeigt nur im Jahr 2020 ein Unfallhäufung, auf Grundlage derer eine Einstufung zu einer Unfallhäufungsstelle erfolgte. Die Auswertungen zeigen aber auch, dass bis auf das Jahr 2020 das Unfallgeschehen über den gesamten Auswertezeitraum insgesamt sehr unauffällig ist. So wurden im Jahr 2021 nur zwei Unfälle und im Jahr 2022 lediglich ein Unfall verzeichnet.

 

Sollten sich im Jahr 2023 Auffälligkeiten im Unfallgeschehen zeigen, empfehlen wir eine erneute Bewertung durch die Straßenverkehrsbehörde, ggf. unter Einbeziehung der Landesunfallkommission.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
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