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Poppenbütteler Schleuse: Trotz Baumaßnahmen Bootsverkehr ermöglichen Beschlussvorlage des Regionalausschusses Alstertal

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.05.2021
Sachverhalt

 

-          Ursprünglicher Antrag der CDU-Fraktion

-          Der Regionalausschuss Alstertal fasste den Beschluss ein seiner Sitzung am 28.04.2021 einstimmig und in geänderter Form.

 

Gerade in der jetzigen Corona-Zeit sind die Hamburger auf der Suche nach

Freizeitaktivitäten an der frischen Luft, die Sie auf dem Stadtgebiet ausüben

können.

So nutzen viele Hamburger die Möglichkeit mit eigenen oder gemieteten Booten

auf dem Alsterlauf zu fahren.

Deshalb gibt es an allen Schleusen der Alster auf Hamburger Gebiet die

Möglichkeit, die Schleusenstufen durch Slipanlagen zu passieren.

Derzeit ist es aber so, dass nur noch die Slipanlage an der Poppenbütteler

Schleuse Richtung Ohlsdorf genutzt werden kann.

Richtung Mellingburger Schleuse blockieren derzeit die Baumaßnahmen für die

Fischtreppe die Zuwegung zum Steg am Schleusenteich..

Außerdem blockiert stromabwärts in Richtung Ohlsdorf an einer Stelle ein

querliegender Baum den Bootsverkehr.

.

Auch sind viele die Rollen der Slipanlage defekt bis gar nicht mehr vorhanden, so

dass Kanus bei der Nutzung der Slipanlagen beschädigt werden.

 

Der Regionalausschuss Alstertal möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung/zuständige Fachbehörde wird kurzfristig gebeten, zu prüfen, ob

  1. ab sofort die Slipanlage und der Steg an der Poppenbütteler Schleuse für den Bootstransport ganzjährig zugänglich gemacht werden können.
  2. die Slipanlage an der Poppenbütteler Schleuse gen Ohlsdorf und der Steg Richtung Mellingburger Schleuse in einen verkehrssicheren Zustand für Bootsfahrer und Boote gebracht werden können.
  3. der blockierende Baum im Alsterlauf gen Ohlsdorf entfernt werden kann.
  4. jedes Jahr Ende März der Alsterlauf von den Bootsverkehr störenden Bäumen und Sträuchern befreit werden kann.


Die Bezirksversammlung wird gebeten, sich diesem Beschluss anzuschließen.

 

Anhänge

keine Anlage/n