Planung Kindertageseinrichtung im Schierhornstieg 2 in Meiendorf Kleine Anfrage v. 17.05.2021
Mit der Drucksache 21- 1423 wurde von Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration wie folgt Stellung genommen zur "Neue Kindertageseinrichtung im Dassauweg" (Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.11.2019
(Drs. 21-0345.1):
Der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) ist die Planung unter dem Namen "Schierhornstieg" bekannt. Das denkmalgeschützte Gebäude befindet sich auf einem Eckgrundstück und grenzt an den Dassauweg. Der Träger hat mitgeteilt, an dem Standort Krippen- und Elementarkindern betreuen zu wollen. Die Betreuung von behinderten Kindern ist aufgrund der baulichen Planung nicht möglich, weil
im Erdgeschoß weder ein WC für Elementarkinder, noch ein Behinderten-WC eingeplant wurde. Die Krippenkinder sollen im Erdgeschoss, die Elementarkinder im Obergeschoss betreut werden. Gemäß des Lageplans ist ein mehr als ausreichend großes Außenspielgelände für alle betreuten Kinder vorgesehen.
Ein Bauantrag wurde vom Träger bereits gestellt.
Im Rahmen der Beteiligung des Bauprüfverfahrens wurde in der ersten baufachlichen Stellungnahme vom 24.06.2019 seitens der BASFI weniger pädagogische Fläche, als vom Träger ursprünglich geplant, anerkannt. Dies hat zur Folge, dass weniger Kinder, als vom Träger geplant, betreut werden können. Der Träger hat daraufhin eine Änderung der Genehmigungsplanung
beantragt. Die bauliche Nachbesserung soll die pädagogische Fläche erhöhen, um entsprechend mehr Kinder betreuen zu können.
In der zweiten baufachlichen Stellungnahme vom 29.11.2019 konnte mehr pädagogische Fläche anerkannt werden als in der ersten baufachlichen Stellungnahme. Allerdings liegt die geprüfte pädagogische Fläche immer noch unter der vom Träger ursprünglich beantragten Fläche.
Durch den Antrag auf Änderung der Genehmigungsplanung vom 5.11.2019 verlängert sich das Bauprüfverfahren um maximal drei Monate ab Antragsstellung.
Die am Baugenehmigungsverfahren zu beteiligenden Behörden und Stellen nach
§ 70 Abs. 5 HBauO, z. B. der ´Kita-Aufsicht´ der Behörde Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), erläutert der BPD "Zu prüfende Rechtsbereiche im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO".
Die Einbindung der Feuerwehr Hamburg, z. B. bei Einrichtungen nach Nr. 4.3. und 4.4.2 diese Bauprüfdienstes, beschreibt der BPD "Beteiligung der Feuerwehr am bauaufsichtlichen Verfahren" (siehe auch Internetseite: https://www.hamburg.de/baugenehmigung
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 28.05.2021
1.) Wann wurde der Bauantrag vom Träger für die Kindertageseinrichtung Schierhornstieg 2 erstmalig gestellt?
Bezirksamt Wandsbek:
Der Antrag wurde erstmalig am 13.08.2020 gestellt.
2.) Welche Behörden und Trägern öffentlicher Belange, außer der BASFI waren im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beteiligt?
Bezirksamt Wandsbek:
Beteiligt waren KB, BJV, BIS, BVM, BSW sowie SRH.
3.) Werden am denkmalgeschützten Gebäude u.a. am strohgedeckten Dach Veränderung geplant?
Bezirksamt Wandsbek:
Ja, mittels neu zu errichtender und aus dem Bestand zu entnehmender Wände inkl. Durchbrüche und Einzug einer neuen Ebene. Ebenso sind die Erneuerung des abgängigen Reetdachs und der Einbau von Fenstern geplant.
4.) Welche Veränderungen am denkmalgeschützten Gebäude und den anderen Gebäuden wurden vom Denkmalschutzamt genehmigt und liegen dem Bezirksamt vor?
Bezirksamt Wandsbek:
Der aktuelle Stand ist vom Denkmalschutzamt gesamtheitlich genehmigt.
5.) Welche Rettungswege sind vorgesehen bei Nutzung des Obergeschosses durch die Elementarkinder und wo sind die Rettungswege dokumentiert?
Bezirksamt Wandsbek:
Zwei notwendige Rettungstreppen innerhalb des Gebäudes sind in den Grundrissen entsprechend dargestellt.
6.) Wurde das Vorhaben Kindertageseinrichtung Schierhornstieg 2 als Sonderbau eingestuft?
Bezirksamt Wandsbek:
Ja, da die geplante Anzahl von 140 Kindern über den ohne Sonderbautatbestand (§ 2 (4) Ziffer 10 HBauO) zulässigen 10 Kindern liegt.
7.) Welche besonderen Anforderungen wurden in diesem Baugenehmigungsverfahren Kindertageseinrichtung Schierhornstieg 2 (nach §51 HBauO Sonderbauten) insbesondere zum Brandschutz gestellt?
Bezirksamt Wandsbek:
An das Bauvorhaben werden die für diesen Sonderbautypus üblichen Anforderungen gestellt.
8.) Welchen besonderen Gefährdungen ist die bauliche Anlage (Kindertageseinrichtung Schierhornstieg 2 im denkmalgeschützte Fachwerkbauernhaus), aus Sicht des bezirklichen Fachamtes, ausgesetzt?
Bezirksamt Wandsbek:
Die weiche Bedachung gemäß § 30 HBauO. Hier werden noch die Möglichkeiten eines ausreichenden Brandschutzes geprüft.
9.) Welche zusätzlichen Empfehlungen zum Brandschutz, aufgrund der besonderen Gefährdungen, liegen dem Bezirksamt Wandsbek von der Feuerwehr vor?
Bezirksamt Wandsbek:
Es darf keine Untervermietung einzelner Räume erfolgen. Das Bezirksamt Wandsbek befindet sich in enger Abstimmung mit der Feuerwehr, der Obersten Bauaufsicht und dem Denkmalschutz.
10.) Wurde die Löschwasserversorgung für das Objekt Kindertages-einrichtung Schierhornstieg 2 im denkmalgeschützte Fachwerkbauernhaus) nachgewiesen und wie wurde dieser Nachweis dokumentiert?
Bezirksamt Wandsbek:
Ja, die Dokumentation erfolgte in einem Brandschutzkonzept in Abstimmung mit Hamburg Wasser.
keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.