22-0735

Planung Kindertageseinrichtung im Schierhornstieg 2 in Meiendorf Sachstand und Sicherung des Gebäudes Kleine Anfrage vom 10.12.2024

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 21-3274 (17.05.2021) wurden die Fragen zur Planung der Kindertageseinrichtung im Schierhornstieg 2 in Meiendorf beantwortet.

Im Mai 2021 waren noch einige Fragen offen u.a. zum Brandschutz.

Diese Fragen sind sicherlich geklärt und die Baugenehmigung ist erteilt worden.

Leider wurden an dem Gebäude bisher keine Veränderungen vorgenommen und dass denkmalgeschützte Gebäude müsste, entsprechend gesichert werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wann wurde die Baugenehmigung zum Bauvorhaben Kindertageseinrichtung im Schierhornstieg 2 in der Gemarkung Meiendorf erteilt?

 

  1. Wurden mit der Baugenehmigung Sicherungsmaßnahmen für das denkmalgeschützte Gebäude erteilt?
    1. Wenn ja, in welcher Form?
    2. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wurden nach der ersten Baugenehmigung noch Änderungsanträge gestellt?
    1. Wenn ja, in welcher Form?

 

  1. Wann hatte das Bezirksamt Wandsbek zuletzt Kontakt mit den Bauherren für die Kindertageseinrichtung im Schierhornstieg 2 in der Gemarkung Meiendorf?

 

  1. Wurde von den Bauherren der Kindertageseinrichtung im Schierhornstieg 2 in der Gemarkung Meiendorf dem Bezirksamt Wandsbek ein Baubeginn mitgeteilt?

 

  1. Wenn ja, wann ist dieser Baubeginn?
  2. Wenn nein, welche Maßnahmen verzögern den Baubeginn aus Sicht des Bezirksamtes Wandsbek?

 

 

 

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