21-1423

Neue Kindertageseinrichtung im Dassauweg Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.11.2019 (Drs. 21-0345.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten dem Regionalausschuss zeitnah die Planungen des Betreibers

der neuen Kindertageseinrichtung im Dassauweg zu erläutern. Falls dieses öffentlich nicht möglich sein sollte, wird vorerst um Erläuterung im nicht-öffentlichen Teil der Tagesordnung des

Regionalausschusses gebeten.

 

 

Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration nimmt wie folgt Stellung:

 

Der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) ist die Planung unter dem Namen „Schierhornstieg“ bekannt. Das denkmalgeschützte Gebäude befindet sich auf einem Eckgrundstück und grenzt an den Dassauweg.

 

Der Träger hat mitgeteilt, an dem Standort Krippen- und Elementarkindern betreuen zu wollen. Die Betreuung von behinderten Kindern ist aufgrund der baulichen Planung nicht möglich, weil im Erdgeschoß weder ein WC für Elementarkinder, noch ein Behinderten-WC eingeplant wurde. Die Krippenkinder sollen im Erdgeschoss, die Elementarkinder im Obergeschoss betreut werden.

Gemäß des Lageplans ist ein mehr als ausreichend großes Außenspielgelände für alle betreuten Kinder vorgesehen.

 

Ein Bauantrag wurde vom Träger bereits gestellt.

Im Rahmen der Beteiligung des Bauprüfverfahrens wurde in der ersten baufachlichen Stellungnahme vom 24.06.2019 seitens der BASFI weniger pädagogische Fläche, als vom Träger ursprünglich geplant, anerkannt. Dies hat zur Folge, dass weniger Kinder, als vom Träger geplant, betreut werden können. Der Träger hat daraufhin eine Änderung der Genehmigungsplanung beantragt. Die bauliche Nachbesserung soll die pädagogische Fläche erhöhen, um entsprechend mehr Kinder betreuen zu können.

In der zweiten baufachlichen Stellungnahme vom 29.11.2019 konnte mehr pädagogische Fläche anerkannt werden als in der ersten baufachlichen Stellungnahme. Allerdings liegt die geprüfte pädagogische Fläche immer noch unter der vom Träger ursprünglich beantragten Fläche.

Durch den Antrag auf Änderung der Genehmigungsplanung vom 5.11.2019 verlängert sich das Bauprüfverfahren um maximal drei Monate ab Antragsstellung.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kennntis.

 

Anhänge

keine Anlage/n