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Pförtnerhaus am Berner Gutspark: Den weiteren Verfall verhindern! Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 01.10.2026 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 5.7

Sachverhalt

Das denkmalgeschützte, ehemalige Pförtnerhaus am südlichen Eingang zum Gutspark Berne beschäftigt Politik und Öffentlichkeit bereits seit Jahren. Trotz einer im Dezember 2022 erlassenen Erhaltungsanordnung hat sich der äußerlich erkennbare Zustand des Gebäudes in den vergangenen Jahren weiter verschlechtert.

Zuletzt hat der Senat in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 23/3564) mitgeteilt, dass sich das Denkmalschutzamt weiterhin im Austausch mit der Eigentümerschaft befinde. Diese unternehme Schritte, die der Sicherung des Denkmals dienten und auf eine Instandsetzung hinwirkten. Aus diesem Grund sehe das Denkmalschutzamt gegenwärtig keine Notwendigkeit für eine Sicherungsverfügung und Ersatzvornahme nach § 7 Absatz 6 Denkmalschutzgesetz. Zugleich wurde angekündigt, den Zustand des Gebäudes weiterhin regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls notwendige Sicherungsmaßnahmen anzuordnen.

Angesichts des seit Jahren problematischen Zustands des Pförtnerhauses ist es wichtig, dass aus den angekündigten Schritten möglichst bald sichtbare und dauerhafte Maßnahmen zum Erhalt des Denkmals werden. Für die Menschen vor Ort sollte nachvollziehbar sein, welche Perspektive für das Gebäude besteht und ob die eingeleiteten Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, einen weiteren Substanzverlust zu verhindern.

Dies vorausgeschickt, möge der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne beschließen:

Petitum/Beschluss

Die zuständige Behörde für Kultur und Medien beziehungsweise das Denkmalschutzamt wird gebeten, dem Regionalausschuss über den aktuellen Sachstand zum Erhalt und zur geplanten Instandsetzung des denkmalgeschützten Pförtnerhauses am Berner Gutspark zu berichten.

Dabei soll insbesondere dargestellt werden,

  • wie der aktuelle bauliche Zustand des Pförtnerhauses bewertet wird,
  • welche konkreten Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes durch die Eigentümerschaft bereits durchgeführt wurden beziehungsweise vorgesehen sind,
  • welche Schritte nach Kenntnis des Denkmalschutzamtes auf eine Instandsetzung des Gebäudes hinwirken,
  • welcher zeitliche Rahmen für weitere Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen besteht und
  • unter welchen Voraussetzungen das Denkmalschutzamt weitere Maßnahmen nach dem Denkmalschutzgesetz ergreifen würde.

Die zuständige Behörde wird zudem gebeten, die Eigentümerschaft des Pförtnerhauses über die vorgesehene Befassung im Regionalausschuss zu informieren und ihr die Einladung zu übermitteln, an der entsprechenden Sitzung teilzunehmen und – sofern sie dies wünscht – ihre Sicht auf den aktuellen Sachstand sowie die weiteren Planungen für das Gebäude darzustellen.

Der Bericht soll möglichst in einer der kommenden Sitzungen des Regionalausschusses erfolgen.

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