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Sanierung oder geplanter Verfall? Was passiert mit dem Pförtnerhaus am Berner Gutspark? Auskunftsersuchen vom 30.09.2022

Antwort zu Anfragen

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17.11.2022
Sachverhalt

 

Seit vielen Monaten Ist das ehemalige Pförtnerhaus des Berner Gutsparks Berner Heerweg 369 von einem Bauzaun umgeben. Eine Nachfrage bei der ausführenden Firma hat ergeben, dass das Gebäude nicht etwa abgerissen, sondern saniert werden soll. Zu der Frage warum ebenjene, trotz bereits mehrmonatiger Absperrung, noch nicht begannen, konnte keine Auskunft erteilt werden.

 

In Hamburg gibt es einige Beispiele für eine offenkundige Verschleppung von Sanierungsarbeiten, fahrlässig oder geplant sei hier einmal dahingestellt. In der Folge müssen die Gebäude dadurch häufig abgerissen werden, da sich eine Sanierung ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr wirtschaftlich darstellen ließe. Dies ist zuletzt bei den Gebäuden am Friedrich-Ebert-Damm 39 bis 77 im Planungsausschuss von 20. September 2022 deutlich geworden.

 

Wir befürchten ähnliches beim o.g. historischen und denkmalgeschützten Pförtnerhaus.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) antwortet wie folgt:          27.10.2022

 

  1. Wann wurde die Sanierung des o.g. Pförtnerhauses von welcher Stelle - genehmigt (falls keine Sanierung genehmigt wurde; wie erklärt sich die zuständige Stelle den o.g. Sachverhalt?)?

 

  1. In welchem Zustand befand sich zum Zeitpunkt der vermeintlichen Sanierungsgenehmigung die Bausubstanz des Pförtnerhauses bzw. welche Baumaßnahmen wurden beauftragt / genehmigt?

 

  1. Welche öffentlichen Mittel - aus welchen Töpfen - stehen grundsätzlich zur Verfügung, um eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen durchzuführen / zu unterstützten?

 

  1. Wie bewertet die zuständige Stelle die Mitwirkung des Eigentümers beim o.g. Sanierungsbestreben?

 

  1. Falls eine Genehmigung vorliegt; wie wird der seit Monaten verschleppte Sanierungsbeginn erklärt?

 

  1. Welche Möglichkeiten des Handelns ergeben sich bei einer anhaltenden Nicht-Ausführung der genehmigten Bau- / Sanierungsmaßnahmen?             

 

 

Zu 1. bis 6.:

Das Pförtnerhaus befand sich bei dem Verkauf an die gegenwärtige Eigentümerschaft in einem leicht vernachlässigten Zustand (mangelnder Bauunterhalt). Es liegt eine denkmalrechtliche Genehmigung zur Sanierung vom 30. März 2021 vor, die gemäß § 11 Abs. 3 des Denkmalschutzgesetzes drei Jahre gültig ist. Das Denkmalschutzamt befindet sich seit mehreren Jahren in Gesprächen zur Sanierung. Nach derzeitigem Kenntnisstand nahmen die Eigentümer jedoch Abstand von der Sanierung und versuchten, das Objekt weiter zu verkaufen. Eine Sicherungsverfügung vom 2. September 2022 wurde bisher nur in Teilen umgesetzt (Stand 19. Oktober .2022), das Denkmalamt ist im Kontakt. Bei Nicht-Ausführung kann eine Ersatzvornahme folgen.

 

rdermittel des Denkmalschutzamts wurden nicht beantragt.

 

 

  1. Besteht beim Pförtnerhaus am Berner Gutspark bei weiterer Nicht-Ausführung der genehmigten Bau- / Sanierungsmaßnahmen die Gefahr eines wirtschaftlichen Totalschadens bzw. Abrissfalls?  

 

Eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit schließt das Denkmalschutzamt aus, da der Eigentümerschaft beim Kauf sowohl die Schäden als auch die Denkmaleigenschaft bekannt waren.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n