21-4150

Pflegestützpunkte in Wandsbek verbessern Antrag der Die-Linke-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.02.2022
17.01.2022
13.12.2021
22.11.2021
25.10.2021
Sachverhalt

 

In Hamburg gibt es acht Pflegestützpunkte, zwei davon im Bezirk Wandsbek. Pflegestützpunkte

werden gemeinsam von den Kranken- und Pflegekassen und der Stadt Hamburg finanziert und

betrieben. Die Pflegestützpunkte beraten und unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre

Angehörigen in alle Fragen rund um das Thema Pflege. Sie helfen u.a. bei der Suche nach einem geeigneten Heimplatz. Aufgrund der aktuellen (Corona)lage sind die Pflegestützpunkte im Bezirk Wandsbek für den Publikumsverkehr geschlossen und nur telefonisch Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr zu erreichen.

In einer Eingabe an den Sozialausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek weist ein Bürger auf bedeutsame Schwachstellen in der Arbeit der Pflegestützpunkte hin. Pflegende und ihre Angehörige können in spezifischen Notlagen auf die sofortige Hilfe von Pflegeeinrichtungen und Pflegeberatungsstellen angewiesen sein. Die Einzelheiten sind der Eingabe vom 18. Oktober 2021 zu entnehmen.

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert durch Gespräche und Vereinbarungen mit den
    Kostenräger*innen folgende Verbesserungen zu erreichen:

    a) Die Pflegestützpunkte sind personell und technisch evtl. durch hamburgweite Koope
        ration untereinander so auszustatten, dass sie für Pflegebedürftige und ihre Angehö
        rigen 24 Stunden am Tag erreichbar sind.

    b) Die Pflegestützpunkte sollen sicherstellen, dass die freien Angebote an Pflegeheim-
        plätzen von den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen im Internet abgerufen wer
         den können. Das bezieht sich auf Plätze für Kurzzeit-, Dauer- sowie Tages- und
         Nachpflege.

    c) Auch in der gegenwärtigen „Corona-Lage“ ist sicherzustellen, dass die Pflegestütz-
        punkte unter Beachtung der vorgeschriebenen Hygienebestimmungen zu den angegebenen Öffnungszeiten für Ratsuchende persönlich erreichbar sind.
     
  2. Die Verwaltung wird gebeten, dem Sozialausschuss bis zum 31. Januar 2022 über die Ergebnisse der Verhandlungen mit den Kostenträger*innen der Pflegestützpunkte zu berichten

 

Anhänge

keine Anlage/n