21-8991

Pflege der Grünstreifen Am Stühm-Süd 140 bis 154 Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.04.2024 (Drs. 21-8813)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.05.2024
Ö 15.16
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten, zur Eingabe Drs. 21-8541 eine rechtliche Prüfung durchzuführen und Stellung zu nehmen sowie die Ergebnisse dem Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne zur Kenntnis zu geben.

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt kommt seiner Verpflichtung öffentliche Flächen zu mähen regelhaft nach, allerdings werden Grünflächen, wenn diese durch Anlieger gemäht werden nicht nochmal seitens des Bezirksamtes gemäht. Für die betreffende Flächen bestand, aus Sicht des Bezirksamtes, kein Handlungsbedarf, da diese dankenswerterweise durch die Anlieger gemäht worden sind.

Sollten die Anlieger von der Pflege zurücktreten, dann wird die Fläche ins Mähverzeichnis aufgenommen und circa 12 Mal im Jahr gemäht.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.