Parksituation "Voßkulen" Stellungnahme der zuständigen Stelle/n zur Eingabe (Drs. 21-8819)
Letzte Beratung: 04.12.2024 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 4.2.1
- Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 die zuständige/n Stelle/n um eine Stellungnahme zur o.g. Eingabe gebeten.
Auf Grund der o. g. Eingabe nimmt die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat 37 (PK37) zu den einzelnen Inhalten / Forderungen wie folgt Stellung:
1.) Es wird behauptet, dass in der Straße Voßkuhlen zu schnell gefahren wird und dies zu gefährlichen Situationen führen würde.
2.) Durch den Einbau von Holzpfählen würden mögliche Parkflächen vernichtet werden, dies wäre auf Grund des Parkdrucks nicht nachvollziehbar.
3.) Es wird gewünscht, dass das Parken auf dem „Seitenstreifen“ erlaubt wird.
Die Situation im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr in der Straße Voßkulen wurde be-reits im Jahr 2023 in einer bürgerschaftlichen Eingabe (Nr. 490/23) thematisiert. Im Antwort-schreiben der Behörde für Inneres und Sport B.I.S. –SV- an die Senatskanzlei, Geschäftsstelle des Senats –PL 312- wurde bereits ausführlich dazu Stellung genommen (siehe Anlage). Insbe-sondere wurde darin ausgeführt, warum die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung des Verkehrszeichens 315 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für den nicht mit Gehwegplatten ausgestalteten Teil des Gehweges nicht vorliegen.
Die Situation hat sich seitdem nur dahingehend verändert, dass im April 2024 vom Bezirksamt Wandsbek in eigener Zuständigkeit Eichenspaltpfähle zum Schutz der Bäume und zur Durchfüh-rung einer geplanten Auflockerung und Begrünung des zwischen den Bäumen befindlichen Teil des Gehwegs gesetzt wurden. Dies war notwendig, um die Beschädigung der Baumscheiben durch das regelmäßig praktizierte, verbotswidrige Parken dauerhaft zu verhindern. Eine Überwachung durch Kräfte des PK37 im Rahmen der personellen und prioritären Kapazitäten erfolgte zuvor ohne nachhaltigen Erfolg.
Die in der Vergangenheit und zuletzt im September 2023 durchgeführte Geschwindigkeitsni-veaumessungen mit dem Verkehrsstatistikgerät VSG führten zu dem Ergebnis, dass sich die Durchschnittsgeschwindigkeiten der einzelnen Messungen zwischen 25 km/h und maximal 31 km/h und damit im unauffälligen Bereich bewegen. Die Verkehrsbelastung ist insgesamt als nie-drig einzustufen. Hinweise auf gefährliche Situationen oder Unfälle im Zusammenhang mit übe-rhöhter Geschwindigkeit sind dem PK37 keine bekannt. Eine Unfallauswertung in der repräsenta-tiven 3-Jahres-Betrachtung vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2023 ergab insgesamt 12 Verkehr-sunfälle ohne Personenschaden, davon 10 im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr. Im Jahr 2024 sind bis jetzt 2 Verkehrsunfälle polizeilich registriert. Ein Teil dieser Unfälle war auf das ordnungswidrige Parken auf dem nicht mit Gehwegplatten ausgestalteten Gehwegbereich zurückzuführen.
Fazit
Dem Wunsch nach der Anordnung des Vz 315 StvO (Parken auf Gehwegen) kann aus rechtli-chen Gründen nicht entsprochen werden. Die subjektive Wahrnehmung, dass in der Straße Voßkuhlen zu schnell gefahren und dies zu gefährlichen Situationen führen würde, kann objektiv nicht belegt werden. Der Behauptung, dass potentielle Parkmöglichkeiten durch den Einbau von Eichenspaltpfählen vernichtet werden würden, steht die Tatsache entgegen, dass dieser, rechtlich zum Gehweg gehörende Bereich, schon vorher keine angeordnete und dafür geeignete Parkfläche war. Das Parken am Fahrbahnrand ist in Tempo-30-Zonen vorgesehen, da es eine gewünschte, geschwindigkeitsdämpfende Funktion erfüllt.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Der Einbau der Eichenspaltpfähle erfolgte durch das Bezirksamt nach Rücksprache mit dem zuständigen Polizeikommissariats (in Tempo-30-Zonen ist Parken auf Nebenflächen nicht zulässig).
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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