Parkplatzsituation Wandsbek Gartenstadt Stellungnahme des Bezirksamtes Wandsbek zur Eingabe (Drs. 21-8818)
Letzte Beratung: 04.12.2024 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 4.1.1
- Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 die zuständige/n Stelle/n um eine Stellungnahme zur o.g. Eingabe gebeten.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Der Einbau der Eichenspaltpfähle erfolgte nach Rücksprache mit dem zustänigen Polizeikommissariats, in Tempo 30 Zonen ist Parken auf der Nebenfläche nicht zulässig (STVO/BIS).
Einen „Entfall“ von Parkständen gab es nur im Abschnitt Pillauer Straße/ Wandsbeker Schützenhof.
- Abschnitt Tilsiter Straße und Pillauer Straße: h. er gab es keine angeordneten Parkplätze. Zum Schutz der Straßenbäume wurden durch das Bezirksamt beidseitig Eichenspaltpfähle eingebracht. (Tempo-30-Zone)
- Abschnitt Pillauer Straße und Wandsbeker Schützenhof: hier bestand in der Vergangenheit angeordnetes ganzachsiges Parken im Seitenstreifen. Diese Anordnung wurde im Einvernehmen mit dem Bezirksamt dahingehend abgeändert, dass nur noch unterhalb der U-Bahn-Brücke beidseitig Parken angeordnet ist. Zum Schutze der Bäume und des öffentlichen Gehweges wurden die übrigen Parkstände als Baumscheiben durch Spaltpfähle abgesperrt. (Grund: Die Gehwege wurden regelmäßig zum An- und Abfahren der Parkstände befahren.)
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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