Ordnung herstellen am Kleidercontainer in der Hermann-Balk-Straße II Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.10.2025 (Drs. 22-2332)
Letzte Beratung: 05.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.14
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Regionalausschuss Rahlstedt nimmt die Drucksache 22-1994 zur Kenntnis. Die Verwaltung
möge dem Regionalausschuss Rahlstedt kurzfristig mitteilen, wann eine Abarbeitung der Punkte 1 und 2 aus der Drucksache 22-1815.1 möglich ist und dies als Zwischenstand mitteilen.
Weiterhin möge die Verwaltung die Prüfung abarbeiten und dem Regionalausschuss das Ergebnis nach Abarbeitung aller weiteren Prüfpunkte umgehend mitteilen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Die Ressourcen- und Aufgabensteuerung obliegt der Verwaltung. Das Bezirksamt Wandsbek hat die benannten Auffälligkeiten, von denen keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, aufgenommen, wird diese im Rahmen der Priorisierung abarbeiten und den Ausschuss anschließend informieren.
Zudem gelten Kleidercontainer als verfahrensfreie Anlagen. Rechtswidrige Zustände allein wegen des Aufstellortes bestehen daher nicht.
Die Leerung der Container liegt nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes und kann auch nicht seitens des Bezirksamtes initiiert werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.