22-3506

Orange Brückengeländer in der Straße Höltigbaum. Noch in der Vorstreichfarbe oder doch ein gestalterischer Akzent? Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 29.04.2026 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.7

Sachverhalt

In Hamburg werden Brückengeländer im öffentlichen Raum nach standardisierten technischen Vorgaben gestrichen, um sowohl den Korrosionsschutz als auch ein einheitliches Stadtbild zu gewährleisten. Zuständig für diese Maßnahmen ist in der Regel der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG).

r den Anstrich von Stahlbauteilen wie Brückengeländern werden in Hamburg vorwiegend Farben aus der DB-Farbtonkarte verwendet. Diese Farben zeichnen sich durch einen hohen Anteil an Eisenglimmer aus, was für eine charakteristische, leicht glitzernde Oberfläche und extrem hohen Korrosionsschutz sorgt.

Die DB-Farbtonkarte dient zur Darstellung der Farben, die vorwiegend bei Stahlbauteilen (Stahlbrücken, Geländer, Bahnsteigdächer etc.) im Bereich der Deutschen Bahn verwendet werden. Die Farben enthalten im Gegensatz zu den Farben des RAL-Farbsystems das Effektpigment Eisenglimmer.

Der Höltigbaum fungiert als eine der Hauptzufahrtsstraßen nach Hamburg und stellt somit eine wichtige Visitenkarte für den Stadtteil Rahlstedt dar. Aktuell weisen die Brückengeländer in diesem Bereich eine auffällig orangefarbene Färbung auf (s. Bilder), die das einheitliche Stadtbild stört. Es ist unklar, ob es sich hierbei um eine bloße Korrosionsschutz-Grundierung oder um ein bewusstes Gestaltungselement handelt. Um die visuelle Qualität dieser Einfallsstraße zu sichern, ist eine Klärung der Zuständigkeiten sowie eine fachgerechte Instandsetzung geboten.

In den 1970er-Jahren war Orange eine überaus populäre Modefarbe, die auch im öffentlichen Raum und bei Infrastrukturprojekten in Deutschland präsent war. In Hamburg gibt es hierfür prominente Beispiele, wobei die Farbe oft bewusst als gestalterischer Akzent eingesetzt wurde.

Heute ist man davon abgekommen, weil Orangefarbene Pigmente neigen unter UV-Einstrahlung stärker zum Ausbleichen und Kreiden als die heute üblichen Eisenglimmer-Farben und weiterhinkehrte man zu sachlicheren, dunkleren Farben zurück, um technische Bauwerke dezenter in die Landschaft einzufügen.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen, der Bezirksversammlung folgende Empfehlung auszusprechen:

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständigen Fachbehörden (insb. LSBG) zu veranlassen:

  1. Zuständigkeit klären: Festzustellen, welche Behörde bzw. welcher Baulastträger für die Wartung und Gestaltung der Brückengeländer im Bereich Höltigbaum verantwortlich ist.
  1. Zustandsprüfung und Farbanalyse: Den aktuellen Zustand der Geländer zu prüfen und zu klären, ob die orangefarbene Lackierung lediglich als Grundierung (Vorstreichfarbe) dient oder als finaler gestalterischer Akzent vorgesehen war.
  1. Stadtbild wahren: Maßnahmen einzuleiten, um ein einheitliches und gepflegtes Stadtbild wiederherzustellen, das der Bedeutung des Höltigbaums als Hauptverkehrsstraße gerecht wird.

Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah über die Ergebnisse und die geplanten Maßnahmen zu informieren.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Naturschutzgebiet Höltigbaum

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.