Offene Seniorenarbeit ausbauen - Vorhandene Raum-Angebote im Quartier mitnutzen (bez. Drs. 21-7259) Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.09.2023 (Drs. 21-7552)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die Bezirksversammlung bittet die Schulbehörde, das Anliegen aus der Eingabe vom 13.06.2023 (Drs. 21-7259) anlässlich weiterer Planungen zu berücksichtigen;
2. Schul- und Finanzbehörde werden ersucht, Schulbauvorhaben künftig so frühzeitig in den jeweils zuständigen Regionalausschüssen vorzustellen, so dass auch aus den politischen Gremien und den Stadtteilen quartiersbezogene Anforderung an die Vorhaben formuliert, abgewogen und ggf. berücksichtigt werden können.
Die Bezirksversammlung verweist auf ihre Beteiligungsrechte nach § 28 BezVG.
Die Finanzbehörde nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
SBH | Schulbau Hamburg (SBH) und GMH | Gebäudemanagement Hamburg (GMH) berücksichtigen bereits bei der Planung von Neubauprojekten die Option von zusätzlichen bezirklichen Teilnutzungen, sofern diese mit dem pädagogischen Konzept vereinbar und seitens des Bezirksamtes vollständig finanziert werden.
Die BSB ist als Bedarfsträger und Initiator aller Schulneubauten umfassend in alle Bauvorhaben von SBH involviert. Der Bezirk wird inklusive aller relevanten Fachämter zweimal jährlich in einer größeren Beteiligungs- und Koordinierungsrunde über die geplanten Maßnahmen informiert. In diesem Kontext kann der Bezirk seine Bedarfe anmelden.
Grundsätzlich ist die Mitbenutzung von Schulräumen entsprechend der Dienstvorschrift „Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen“ vom 04.01.2006 möglich.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n