21-2403

Neue Parkbänke in Rahlstedt Beschluss der Bezirksversammlung vom 01.10.2020 (Drs. 21-2073)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.01.2021
17.12.2020
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, wie von der üblichen Verfahrensweise (s. Drs.Nr. 21-

1385 und 21-1749) abgewichen werden kann und Bänke auch auf Tiefbau- und Forstflächen

aufgestellt werden können.

 

 

Das  Bezirksamt nimmt wie folgt  Stellung:

 

Grundsätzlich ist die Aufstellung von sog. Parkbänken auch auf Tiefbauflächen  möglich, entsprechende Maßnahmen sind über das  Arbeitsprogramm (Maßnahmenspeicher) zu priorisieren. Im Bereich der bezirklichen Forstflächen wird zz. kein Bedarf an weiteren Bänken gesehen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n