Neue Parkbänke in Rahlstedt Beschluss der Bezirksversammlung vom 01.10.2020 (Drs. 21-2073)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, wie von der üblichen Verfahrensweise (s. Drs.Nr. 21-
1385 und 21-1749) abgewichen werden kann und Bänke auch auf Tiefbau- und Forstflächen
aufgestellt werden können.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Grundsätzlich ist die Aufstellung von sog. Parkbänken auch auf Tiefbauflächen möglich, entsprechende Maßnahmen sind über das Arbeitsprogramm (Maßnahmenspeicher) zu priorisieren. Im Bereich der bezirklichen Forstflächen wird zz. kein Bedarf an weiteren Bänken gesehen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n