Neue Fahrradständer vor der Ladenzeile im Heegbarg nördlich Alsterreder Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.09.2021 (Drs. 21-4137)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung/zuständige Fachbehörde wird gebeten, zu prüfen, ob umliegend und bedarfsgerecht Kfz-Parkzonen mit zwischen 1 und 2 Stunden Parkdauer eingerichtet werden können.
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 35 wie folgt Stellung:
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde des PK 35 hat sich bereits mit dem Bezirksamt Wandsbek in Verbindung gesetzt und die nach Einbau der Fahrradbügel übrig gebliebenen Kfz-Parkplätze im Seitenstreifen im Heegbarg 89 als geeignet für die Einrichtung von Kurzzeitparkständen mit einer Parkdauer von zwei Stunden identifiziert.
Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung wird vom PK 35 erlassen.
Die Schaffung von weiteren Kurzzeitparkständen im näheren Umfeld erscheint dem PK 35 nicht sinnvoll, da es sich um ein überwiegend zum Wohnen ausgerichtetes Quartier handelt.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt wird nach Vorliegen der Straßenverkehrsbehördlichen Anordnung diese zeitnah umsetzen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n