21-7860

Mobile Trinkbrunnen für Wandsbek nach Wiener Vorbild Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.09.2023 (Drs. 21-7614)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.12.2023
20.11.2023
16.11.2023
Ö 14.10
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1. Die Verwaltung möge die Installierung von Trinkbrunnen im Bezirk Wandsbek verstärkt vorantreiben.

2. Die Verwaltung möge sich bei den zuständigen Fachbehörden und öffentlichen Unternehmen dafür einsetzen, dass der mobile Trinkbrunn „Brunnhilde“ aus Wien auch für den Bezirk Wandsbek angeschafft wird. Diese Brunnen mögen an einigen der vorgeschlagenen Orte der Regionalausscsse in den Sommermonaten installiert werden. Zusätzlich sollten mobile Trinkbrunnen zur Verwendung bei größeren Veranstaltungen angeschafft werden.

3. Die Verwaltung möge über den Austausch mit der zuständigen Fachbehörde und die Umsetzung im Ausschuss für Soziales berichten.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Mit den bereitgestellten Finanzmitteln der Bürgerschaft sollen zehn stationäre Trinkwasserbrunnen, verteilt über alle Hamburger Bezirke, zur Verfügung gestellt werden (Drs. 22/10301). Mit der Installation dieser neuen Trinkwasserbrunnen, der Inbetriebnahme sowie der Instandhaltung soll das städtische Unternehmen HAMBURG WASSER (HW) betraut werden. Der dafür erforderliche Rahmenvertrag wird derzeit abgestimmt; die weiteren Planungen sind aufgenommen worden.

 

Da Wandsbek zu den Bezirken zählt, in denen noch kein Trinkwasserbrunnen von HW vorhanden ist, wird angestrebt, die Errichtung eines stationären Brunnens hier zu forcieren. Die von den Regionalausschüssen genannten Orte werden für die weitere Standortsuche für Trinkwasserbrunnen im Bezirk Wandsbek berücksichtigt. Der aufgelistete Standort im Eichtalpark wird gerade eingehend auf seine Eignung geprüft.

 

HW verfügt überdies bereits über mobile Pop-Up-Wasserspender, die technisch so konstruiert wurden, dass sie nur für einen kurzzeitigen Einsatz, etwa bei Sportveranstaltungen oder Stadtteilfesten, genutzt werden können. r größere Veranstaltungen könnte der Einsatz dieser eine realisierbare Option sein. Die genauen Vertragsmodalitäten für die mobilen Pop-Up-Wasserspender können vom Bezirksamt direkt bei HW angefragt werden.

 

Darüberhinausgehende Angebotserweiterungen von stationären oder mobilen Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum bedürfen einer Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten. Wenn das Bezirksamt über eigene Finanzmittel verfügt, steht es diesem frei, in Eigenregie den gewünschten mobilen „Brunnhilde“-Brunnen anzuschaffen und zu betreiben.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n