Mitteilung Förderung BV-Projekte mit Flüchtlingsbezug über Epl. 9.2
Für einen Ausbau und für die qualifizierte Kostenschätzung eines geplanten Ausbaus durch einen Architekten benötigen zwei Einrichtungen der OKJA finanzielle Mittel in Höhe von 5.700 Euro (20-3104) bzw. 8.450 Euro (20-3106). Notwendig werden die Maßnahmen, um auf erhöhte Bedarfe durch gestiegene Flüchtlingszahlen reagieren zu können.
Die Verwaltung wurde im Ausschuss für Finanzen und Kultur am 19.07.2016 gebeten zu prüfen, ob aus den neu durch die Bürgerschaft beschlossenen Mitteln (Einzelplan 9.2) hier die Mittel zur Verfügung gestellt werden können.
Die Finanzbehörde hat sich zu dieser Frage wie folgt geäußert:
„Da das Verfahren rund um das Ersuchen (21/5237 Startphase vieler wichtiger Integrationsprojekte gezielt unterstützen –
Bürgerschaft beteiligen – Einrichtung eines Hamburger Integrationsfonds vom 12.07.2016) nicht abgeschlossen ist, derzeit nur so viel:
•Der Integrationsfonds soll (anders als die aktuell in Bearbeitung befindliche Nachbewilligungs-Drs für 2016) möglichst schnell von der Bürgerschaft beschlossen werden ….
•Da sowohl konsumtive als auch investive Mittel übertragbar sein werden, ist ein Mittelabfluss auch 2017 möglich.
•Über die Mittel wird die Bürgerschaft in jedem Einzelfall entscheiden.
•Das Verfahren für Beantragung und Beschlussfassung der Bürgerschaft ist aber noch nicht abschließend geklärt. …“
Der Ausschuss für Finanzen und Kultur nimmt Kenntnis.
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