20-5017.1

Integrationsfonds Kultur - Vorratsbeschluss vom 02.11.2017 Beschlussvorlage des Ausschusses für Finanzen und Kultur

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-5017) im Ausschuss für Finanzen und Kultur am 21.11.2017

-          Einstimmig die Beschlussmöglichkeit 1. beschlossen

-          Der Hauptausschuss wird nach § 15 (3) BezVG (Eilbedürftigkeit) um Beschlussfassung gebeten

 

Mit der Drs. Nr. 21/6473 stellte die Kulturbehörde den Bezirksämtern Fördermittel i. H. v. 400.000,- € (57.140,- € pro Bezirk) aus dem zentralen Integrationsfonds auf Grundlage einer Fremdbewirtschaftungsvereinbarung zur Verfügung. Die Kulturbehörde teilte mit, dass es sich bei dem Integrationsfonds um einen einmaligen Fonds der Bürgerschaft handelt. Eine Neuauflage für Integrationsprojekte im Bereich der Stadtteilkultur sowie der Kinder- und Jugendkultur ist nach derzeitigem Stand für 2018 nicht vorgesehen. Die Fremdbewirtschaftungsvereinbarung läuft aus.

 

Die BV hat in ihrer Sitzung am 02.11.2017 unter der Drs. Nr. 20-4955 die folgende Maßnahme beschlossen:

-          Privatperson - Treffpunkt Atelier

 

Für die Umsetzung der Maßnahme wurden Mittel in Höhe von 1.604,- € für das Jahr 2017 und 5.616,- € für das Jahr 2018 in Form eines Vorratsbeschlusses bewilligt. Der Vorratsbeschluss kann nicht wie gewünscht umgesetzt werden.

 

Folgende Beschlussmöglichkeiten ergeben sich für die Umsetzung:

 

  1. Die Zuwendungssumme für 2017 wird auf den vollen Betrag erhöht. Es werden 7.220,- € bewilligt (beantragte Summe). Die Maßnahme kann wie geplant umgesetzt werden.

 

  1. Auf die für 2018 beschlossenen Ermächtigungen wird verzichtet. Der Zuwendungsempfänger erhält in diesem Fall lediglich die Zuwendung für 2017 und kann die Maßnahme in 2018 nicht fortsetzen.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.

 

Anhänge

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