Integrationsfonds Kultur - Vorratsbeschluss vom 02.11.2017
Mit der Drs. Nr. 21/6473 stellte die Kulturbehörde den Bezirksämtern Fördermittel i. H. v. 400.000,- € (57.140,- € pro Bezirk) aus dem zentralen Integrationsfonds auf Grundlage einer Fremdbewirtschaftungsvereinbarung zur Verfügung. Die Kulturbehörde teilte mit, dass es sich bei dem Integrationsfonds um einen einmaligen Fonds der Bürgerschaft handelt. Eine Neuauflage für Integrationsprojekte im Bereich der Stadtteilkultur sowie der Kinder- und Jugendkultur ist nach derzeitigem Stand für 2018 nicht vorgesehen. Die Fremdbewirtschaftungsvereinbarung läuft aus.
Die BV hat in ihrer Sitzung am 02.11.2017 unter der Drs. Nr. 20-4955 die folgende Maßnahme beschlossen:
- Privatperson - Treffpunkt Atelier
Für die Umsetzung der Maßnahme wurden Mittel in Höhe von 1.604,- € für das Jahr 2017 und 5.616,- € für das Jahr 2018 in Form eines Vorratsbeschlusses bewilligt. Der Vorratsbeschluss kann nicht wie gewünscht umgesetzt werden.
Folgende Beschlussmöglichkeiten ergeben sich für die Umsetzung:
Der Ausschuss für Finanzen und Kultur wird um Beschlussfassung gebeten.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.