22-0559

Mietwucher im Bezirk Wandsbek bekämpfen und verhindern Debattenantrag der Fraktion Die Linke

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.11.2024
Ö 4.5
Sachverhalt

 

r viele Menschen im Bezirk Wandsbek bedeuten steigende Mietkosten eine enorme

Belastung, die neben dem rasanten Anstieg der Lebenserhaltungskosten kaum oder nicht

mehr zu stemmen sind. Angesichts des wachsenden Wohnungsmangels haben

Mieter*innen häufig keine andere Wahl, als überteuerte Mieten zu zahlen. Viele Mieten

liegen dabei weit über den erlaubten Grenzen des Mietenspiegels. Das spaltet unsere

Stadt und die Gesellschaft.

Laut dem wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Institut empirica sind die Mieten in

Hamburg in den vergangenen acht Jahren um fast 40 Prozent gestiegen: mussten die

Hamburger*innen 2016 bei der Anmietung einer neuen Wohnung im Durchschnitt noch

10,49 Euro pro Quadratmeter zahlen, waren es Anfang 2024 bereits 14,46 Euro.

Grund für den starken Mietenanstieg sind auch Vermieter*innen, die die Mietpreisbremse

nicht einhalten. Das hat eine Erhebung des Mietervereins zu Hamburg vor Kurzem

bewiesen. Der Mieterverein hat die Neuvertragsmieten von über 500 Haushalten auf

Verstoß gegen die Mietpreisbremse geprüft. Mit dem Ergebnis, dass 54 Prozent davon

mehr zahlen müssen als erlaubt, im Durchschnitt 376 Euro im Monat.

Wegen Unwissenheit über rechtliche Möglichkeiten und aus Angst ihre Wohnungen zu

verlieren, gehen nur wenige Mieter*innen dagegen vor und fordern eine Absenkung ihrer

Miete oder Rückzahlungen. Das führt auch zu dem Problem, dass dann diese viel zu

hohen Neuvertragsmieten in den Mietenspiegel einfließen und so die Mietpreisspirale in

Hamburg immer weiter nach oben drehen

Mit § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) gibt es ein Instrument gegen überteuerte

Mieten, der Mietwucher als Ordnungswidrigkeit einstuft, wenn die verlangte Miete mehr als

20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Aktuell wendet Frankfurt am

Main diesen Paragraphen im großen Stil und erfolgreich an. Mit knapp 1.400 verfolgten

llen und Rückzahlungen von insgesamt 419.000 Euro allein im Zeitraum von 2020 bis

2022 wurde bewiesen, dass Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Mietwucher eine

Aussicht auf Erfolg haben.

So wie Frankfurt am Main ist auch Hamburg gemäß § 201a im Baugesetzbuch ein Gebiet

mit einem angespannten Wohnungsmarkt.

Grundlage für den erfolgreichen Kampf gegen Mietwucher in Frankfurt am Main ist auch

eine gute Öffentlichkeitsarbeit. Die Stadt informiert dort u.a. über ihre Internetseite und ein

Infoblatt Mieter*innen über die Rechtslage und bieten ihnen Hilfe an. Ein wichtiger Hinweis

ist dabei auch, dass ihnen in dem Verfahren keine Kosten entstehen, was neben

Unwissenheit und Angst vor Wohnungsverlust ein weiterer Grund ist, warum Mieter*innen

nicht gegen unrechtmäßig hohe Mieten vorgehen. Auf der Internetseite des Bezirksamtes

Wandsbek sind zu dem Thema keine Informationen zu finden.

Der Bezirk Wandsbek muss dem guten Beispiel von Frankfurt am Main folgen. Nach

einem eingeübten Verfahren können gütliche Einigungen erreicht, Bußgelder eingetrieben

und überhöhte Mieten an die Betroffenen zurückgezahlt werden. Die Verfolgung durch den

Bezirk hat auch den Vorteil, dass Mieter*innen nicht persönlich auf zivilrechtlichem Wege in

eine ungleiche Konfrontation mit ihren Vermieter*innen gehen müssen, um an ihr Recht zu

kommen. Wandsbek sollte daher die Möglichkeiten des § 5 WiStG mit vollem Engagement

nutzen.

Davon unbenommen, muss der § 5 WiStG reformiert werden. Die Anwendung sollte

erleichtert und der Bußgeldrahmen erhöht werden. Dass dies in absehbarer Zeit passiert,

ist unwahrscheinlich. Eine entsprechende Initiative des Bundesrates, angestoßen durch die

nder Bayern, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen wurde leider erst

vor Kurzem von der Bundesregierung abgelehnt (Bundesratsdrucksache 849/21).

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksamtsleitung wird dazu aufgefordert

  1. Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, allgemein als Mietwucher bekannt, konsequent zu verfolgen und zu ahnden.
  2. mehr Stellen dafür in der Abteilung für Wohnraumschutz im Bezirksamt Wandsbek zu schaffen 
  3. nach Vorbild des erfolgreichen Vorgehens der Stadt Frankfurt am Main ein Musterverfahren zu entwickeln. Die Mietervereine, weitere Anlaufstellen für Mieter*innenberatung sowie alle betreffenden, insbesondere die mit der Angemessenheitsprüfung der Kosten der Unterkunft im Rahmen des Bürgergelds beauftragten Behörden, sind daran zu beteiligen.
  4. r die Entwicklung des Musterverfahrens sowie die erfolgreiche Anwendung ausreichende finanzielle Mittel, insbesondere im Hinblick auf mögliche Prozesskosten und -risiken, vorzusehen.
  5. um eine Absenkung der Miete und entsprechende Rückzahlungen in möglichst vielen Fällen zu ermöglichen, Informationshinweise für mögliche Anzeigeverfahren nach § 5 WiStG auf der Internetseite und den Social-Media-Kanälen vom sowie durch Aushänge und Flyer im Bezirksamt Wandsbek zu veröffentlichen. Eine breite Informations- und Werbekampagne soll über das neue Engagement zur Verfolgung von Mietwucher aufklären.
  6. der Bezirksversammlung bis zum 31.03.2025 erstmalig über den Sachstand zu berichten.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n