- Wichtiger Hinweis: Die Antwort des Bezirksamtes zu dieser Anfrage wurde auf Grund neuer Informationen korrigiert. Die notwendig gewordene Korrektur wurde vom Bezirksamt Wandsbek nachträglich am 26.11.2025 vorgenommen und ist der Drucksache 22-2573.1 zu entnehmen.
Die Bezirksversammlung hat am 10.07.2025 (Drs. 22-1650.1) zum Thema:
See in der Hummelsbüttler Feldmark: „Grillvergnügen ja - Müllberge, Lärm, ausufernde Grillfeste und Sachbeschädigung nein! Heiße Kohle, klare Regeln, saubere Wiesen - Schwerpunkteinsätze sollen starten"
u.a. beschlossen „die Zahl der Mülleimer aufstocken, zusätzlichen Kohlebehältern für Grillkohle aufstellen".
Die Stellungnahme des Bezirksamtes geht hierauf leider nicht ein:
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 19.11.2025
Bezirksamt Wandsbek:
Das Grillen auf der Forstfläche ist verboten. Das Bezirksamt Wandsbek plant keine weiteren Müllbehälter aufzustellen, da die jetzige Anzahl als ausreichend angesehen wird, und eine Umgehung des Grillverbots nicht befördert werden soll, siehe ebenfalls Drs. 22-2050.
Bezirksamt Wandsbek:
Eine Reinigung der Fläche ist nur rudimentär leistbar und ginge ansonsten zu Lasten der Arbeitsfähigkeit der Revierförsterei, siehe ebenfalls Drs. 22-2050.
keine Anlage/n
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