See in der Hummelsbütteler Feldmark: "Grillvergnügen ja - Müllberge, Lärm, ausufernde Grillfeste und Sachbeschädigung nein! Heiße Kohle, klare Regeln, saubere Wiesen - Schwerpunkteinsätze sollen starten" Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.07.2025 (Drs. 22-1650.1)
Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.34
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Behörden werden gebeten:
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt zu 1. wie folgt Stellung:
Die Polizei setzt ihre personellen Ressourcen im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzungen ein, um die polizeiliche Präsenz in besonders betroffenen Bereichen zu erhöhen. Dabei trifft sie alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Zusätzlich steht die Polizei bei Bedarf mit den sachlich zuständigen Behörden in einem engen Austausch, um gemeinsame Maßnahmen effizient zu koordinieren.
Aus polizeilicher Sicht wird die Lage im Beschlussvorschlag bezeichneten Gebiet als unauffällig beschrieben. Dies auch im gesamtstädtischen Vergleich. Bei der Dienststelle Beschwerdemanagement und Disziplinarangelegenheiten (BMDA) konnten im Rahmen einer Abfrage für die vergangenen drei Jahre keine Beschwerdevorgänge mit Bezug zu der in Rede stehenden Örtlichkeit identifiziert werden. Gelegentlich (überwiegend an Wochenenden) kommt es nach Auskunft des zuständigen Polizeikommissariat 35 zu Einsätzen wegen Ruhestörung oder Unfug.
Die Polizei steht in einem regelmäßigen Austausch mit dem Bezirksamt Wandsbek. Dabei herrschen eine offene Kommunikation und ein gemeinsames Verantwortungsbewusstsein für Sicherheit und Lebensqualität im Bezirk. In diesen Runden wurde dabei bis zuletzt nicht die Notwendigkeit von gemeinsamen Schwerpunkteinsätzen ähnlich denen im Öjendorfer Park thematisiert.
Darüber hinaus steht die Polizei bei einer Lageänderung bzw. erkannten Notwendigkeit für entsprechende gemeinsame Schwerpunkteinsätze nach wie vor zur Verfügung.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Die Fläche befindet sich im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes und wird durch die Revierförsterei Wohldorf/Ohlstedt betreut. Das Bezirksamt kann nicht bestätigen, dass zahlreiche Beschwerden vorliegen. Für den Großteil der Naherholungssuchenden, die dieses Gebiet nutzen, erscheint die Fläche sauber und die Negativauswirkungen auf die Natur sind als gering zu bezeichnen.
Das zitierte Beispiel aus dem Bezirksamt Hamburg-Mitte ist nicht auf die hier benannte Fläche übertragbar. Es handelt sich hier um eine Forstfläche, auf der das Grillen grundsätzlich verboten ist. Die Stadtreinigung Hamburg ist hier nicht verpflichtet, die Reinigung anzubieten (anders als auf Grün- oder Tiefbauflächen).
Die Müllentsorgung erfolgt durch die Revierförsterei. Umfassendere Maßnahmen zur Müllbeseitigung sind nicht leistbar, da sonst die originären Tätigkeiten der Revierförsterei leiden würden. Eine externe Beauftragung einer privaten Firma wäre denkbar, hierfür fehlen dem Bezirksamt Wandsbek die finanziellen Mittel. Als Größenordnung für das Müllsammeln und Entsorgen sei eine Summe von > 20.000€ genannt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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