22-0487.01

Grillen im öffentlichen Raum

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Garbers, Pelch, Froh und der CDU-Fraktion

Auch dieser Sommer hat es wieder gezeigt, dass sich das Grillen im öffentlichen Raum wachsender Beliebtheit erfreut. Dabei wird nicht allen Grillern bekannt sein, dass z. B. das Grillen in Grünanlagen zwar geduldet wird, aber eigentlich verboten ist.

Auch wenn das Grillen an sich wahrscheinlich die Wenigsten stören wird, sorgen zumindest diverse Hinterlassenschaften, wie Müll oder teilweise noch heiße Grillkohle, für Ärger.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Auf welchen öffentlichen Flächen im Bezirk ist das Grillen gestattet?

Auf keiner öffentlichen Fläche ist das Grillen erlaubt.

  1. Auf welchen öffentlichen Flächen im Bezirk wird das Grillen geduldet?

In Grünanlagen ist das Grillen geduldet, solange keine Schäden verursacht werden.

  1. Gibt es im Bezirk Stellen, an denen Behälter, speziell für die Aufnahme von heißer Grillkohle, aufgestellt sind? Wenn ja, wo?
  2. Gibt es Überlegungen, solche Behälter für Grillkohle auch an Grill-Hotspots aufzustellen, wo das Grillen nur geduldet wird? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?
  3. Hat das Bezirksamt Kenntnis über Verletzungen von Menschen oder Tieren durch zurückgelassene heiße Grillkohle? Wenn ja, in welchem Umfang?
  4. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, dass in anderen Bezirken solche Grillkohlebehälter aufgestellt wurden, obwohl das Grillen dort nur geduldet wird? Wenn ja, wo?

Zu 3.-6.:

Dazu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor. Für das Aufstellen von Müllbehältern für Grillkohle ist die SRH zuständig.

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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