Grillen im öffentlichen Raum
Kleine Anfrage
der BAbg. Garbers, Pelch, Froh und der CDU-Fraktion
Auch dieser Sommer hat es wieder gezeigt, dass sich das Grillen im öffentlichen Raum wachsender Beliebtheit erfreut. Dabei wird nicht allen Grillern bekannt sein, dass z. B. das Grillen in Grünanlagen zwar geduldet wird, aber eigentlich verboten ist.
Auch wenn das Grillen an sich wahrscheinlich die Wenigsten stören wird, sorgen zumindest diverse Hinterlassenschaften, wie Müll oder teilweise noch heiße Grillkohle, für Ärger.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Beschluss: ---
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