LSBG-Straßenbaum-Ausgleichspflanzungen für die Sanierung der "Kreuzung Kratzmann" in Sasel: Zwei Wohnstraßen sollen das Kontingent von acht Bäumen aufnehmen - doch sind sie dafür geeignet? Antrag von Frauke Häger (fraktionslos)
Die Bearbeitung der Ausgleichsmaßnahmen für die Straßenbäume die anlässlich der Sanierungsmaßnahme „Kreuzung Kratzmann“ und Saseler Chaussee/Saseler Damm gefällt werden mussten und leider nicht direkt ortsnah ersetzt werden konnten, zieht sich nun schon über Jahre und Legislaturen hin. Erste Standorte für ortsnahe Ersatzpflanzungen in Sasel schlug die Initiative für ein lebenswertes Sasel (Ini FelS) konstruktiv vor, weitere Standorte und die Baumarten sowie die finale Auswahl wurden im Regionalausschuss Alstertal, im Fachausschuss „Klima Umwelt und Verbraucherschutz (KUV)“ und dem Wandsbeker Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) diskutiert. Im Zuge der finalen Festlegung der Baumarten für eine „Mischallee“ aus fünf Bäumen (Bergahorn/Acer campestre und Dreiblättriger Zierapfel/Malus trilobata) sowie eine Blühwiese im Mohnblumenweg in Sasel Nord und zwei Linden als Zwischensetzung in die bestehende Lindenallee in der Bramkoppel erhoben daraufhin Anwohner:innen Einwände mit differenzierten Argumenten gegenüber Politik und Verwaltung.
Die Grünfläche für die Baumallee im Mohnblumenweg wurde in 2021 vorbereitend mit über 30 Eichenspaltenpfählen vor dem Abstellen von Fahrzeugen gesichert. In der Parallelstraße Bramkoppel (noch nicht vollständig hergestellt) wird südseitig ein Glensander-Gehweg-Bereich ohne Bordsteinkante nahezu komplett zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt. Auf der Nordseite findet sich über die gesamte Straßenlänge eine Lindenallee aus 17 Bäume (Tilia x europaea, Pflanzung 1957, Straßenbaumkataster Hamburg), in rhythmischen Abständen. Das Grünland darunter wird vor einer Liegenschaft als Blühwiese gepflegt, andere Anrainer positionieren Zierkübel mit Lebensbäumen, Buchsbäumen oder Blühpflanzen zum Schutz einer kurz gemähten (Kultur-)Rasenfläche. Andere pflanzen in den öffentlichen Raum nicht-heimische Pflanzen wie Rhododendren oder große Koniferen direkt unter die Linde – stets als einfache Maßnahme parkende Autos auf der Grünfläche und im Wurzelraum der Bäume zu verhindern. Leider haben sich trotzdem einige „Quer- und Längsstellplätze“ und deutliche Schädigungen im Straßennebenraum etabliert.
Vor einer möglichen Pflanzung der zwei neuen Linden (Hausnr. 8 und 20) sollte die Lage der privaten und öffentlichen Abwasserrohre in die Kanalisation im öffentlichen Raum genau lokalisiert werden (Pflanzungsaushubraum und spätere Wurzelschädigung). Ein ausreichender Abstand zu den Überfahrten sollte vorausschauend vorhanden sein, damit es in den Folgejahre keine Fällung wegen Dichtstand und Sichtbehinderung gibt. Zwischen den Hausnummern 18 und 20 wirft die Linde (wie auch Exemplare zum Saseler Mühlenweg hin) bereits jetzt ihren Wurzelbereich zu einem holperigen Eingangs- Gehweg auf.
Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss Alstertal folgendes beschließen:
Die Verwaltung Wandsbek, Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) möge als Maßnahmen prüfen,
- den nördlichen Straßennebenraum in Form von Grünflächen unter der bestehenden Lindenallee zu sichern, ggf. durch Einbringen von Findlingen, Eichenspaltpfählen o.ä.
- zwei Allee-untypische und wuchsbehindernde Lebensbaum-/Koniferen-Gehölze in unmittelbarer Stammnähe der Linde zu entfernen (Hausnr. 22)
- freie Regenwassersiel-Zuläufe sicherzustellen (Hausnr. 22/Ecke Wickenweg)
- zu prüfen in wieweit private nicht-heimische Pflanzungen rückgebaut werden müssen (Störung der Anmutung Linden-Allee) und ggf. durch mobile Kübelpflanzungen zu ersetzen sind
- welche Straßennebenraumflächen renaturiert werden müssen. Blühwiesen-Patenschaften sind Kulturrasen vorzuziehen
- eine Baumersatzpflanzung (Linde für gefällte Birke) vor Haus Nr. 6 in diese zu renaturierende Fläche zu integrieren
- ob die beiden Straßenbaum-Ersatzpflanzungen statt als Linden ortsnah als Stieleichen im Saseler Mühlenweg (westlich, zwischen Feldblumenweg und Mellingburgredder) gepflanzt werden können
- und die Maßnahmen zeitnah bzw. vor der Wachstumsperiode im Frühjahr 2022 umzusetzen.