Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 26.09.2024 auf Genehmigung der Wiedererteilung der Linie 162 zum 09.12.2024
Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Der Ausschuss für Mobilität wird um Kenntnisnahme gebeten.