Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 25.10.2024 auf Genehmigung der dauerhaften Änderung der Linie 26 zum 15.12.2024
Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität wird um Kenntnisnahme gebeten.