Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag auf vorübergehende Änderung des Linienweges und des Fahrplans der Linien 7, 26, 118, 617 und 177
Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.