Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 25.01.2021 auf vorübergehende Änderung des Linienwegs der Linien 10, 162, 261, 263, 618, X11, X22 und 762
Hinweis: die Umleitung der Linien X11 und X22 wurden kurzfristig geändert. Die beiden Linien fahren demnach in beide Fahrtrichtungen die Umleitung über Jüthornstraße – Robert-Schumann-Brücke.
Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.
Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
- Anschreiben der BWVI, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr (nicht-öffentlich)
- Streckeninformation des Antragstellers vom 25.01.2021 (nicht-öffentlich)
- Streckeninformation des Antragstellers vom 26.01.2021 (Buslinien X11, X22) (nicht-öffentlich)